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Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2017, ST 46 Betreff: Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke Frage 1 Auf die Einrichtung einer Unterflurbewässerungsanlage zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke wurde bisher aus Kostengründen verzichtet. Seitens des Magistrats wird die Ausweitung der Unterflurberegnungsanlage auf den westlichen Teil des nördlichen Mainuferparks jedoch grundsätzlich für gut befunden. Frage 2 Es gibt gegenwärtig noch keine aktuelle Planung den betreffenden Bereich auch mit einer Unterflurberegnungsanlage auszustatten. Frage 3 Die laufenden Kosten der gegenwärtig vorhandenen Unterflurberegnungsanlage im Bereich östlich und westlich des Eisernen Steges beschränken sich auf den eigentlichen Betrieb. Neben den Strom- und Wartungskosten müssen auch die anfallenden Reparaturkosten durch Vandalismus sowie die Behebung von Schäden u.a. durch die zahlreichen Veranstaltungen zu den Kosten hinzu gerechnet werden. Wasserkosten fallen nicht an, da die Anlage ressourcenschonend über Mainwasserfiltrat gespeist wird. Inwieweit die Nutzung von kostengünstigerem Mainwasser auch bei einer Erweiterung noch möglich wäre, müsste gesondert geprüft werden. Welche Kosten für den Betrieb einer erweiterten Beregnungsanlage zu erwarten sind, kann aufgrund der unklaren Wasserversorgung und der gegebenen Bodenverhältnisse nicht abgeschätzt werden. Die Kosten für die Wiederherstellung von Rasenflächen sind abhängig vom Schädigungsgrad der betreffenden Flächen und der Art und Weise der vorgenommenen Wiederherstellung (Verlegung von Rollrasen oder Einsaat). Die Kosten für die Verlegung von Rollrasen sind hierbei grundsätzlich höher als die Kosten einer normalen Raseneinsaat vor Ort. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.10.2016, V 176 Antrag vom 07.02.2022, OF 381/1 Etatanregung vom 15.03.2022, EA 84