Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 09.01.2017, ST 46 Betreff: Bewässerung der Grünflächen/Rasenflächen
am nördlichen Mainufer zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke
Frage 1 Auf die Einrichtung einer Unterflurbewässerungsanlage
zwischen Friedensbrücke und Untermainbrücke wurde bisher aus Kostengründen
verzichtet. Seitens des Magistrats wird die Ausweitung der
Unterflurberegnungsanlage auf den westlichen Teil des nördlichen Mainuferparks
jedoch grundsätzlich für gut befunden. Frage 2 Es gibt gegenwärtig noch keine aktuelle Planung den
betreffenden Bereich auch mit einer Unterflurberegnungsanlage auszustatten.
Frage 3 Die laufenden Kosten der gegenwärtig vorhandenen
Unterflurberegnungsanlage im Bereich östlich und westlich des Eisernen Steges
beschränken sich auf den eigentlichen Betrieb. Neben den Strom- und
Wartungskosten müssen auch die anfallenden Reparaturkosten durch Vandalismus
sowie die Behebung von Schäden u.a. durch die zahlreichen Veranstaltungen zu
den Kosten hinzu gerechnet werden. Wasserkosten fallen nicht an, da die Anlage
ressourcenschonend über Mainwasserfiltrat gespeist wird. Inwieweit die Nutzung von kostengünstigerem
Mainwasser auch bei einer Erweiterung noch möglich wäre, müsste gesondert
geprüft werden. Welche Kosten für den Betrieb einer erweiterten
Beregnungsanlage zu erwarten sind, kann aufgrund der unklaren Wasserversorgung
und der gegebenen Bodenverhältnisse nicht abgeschätzt werden. Die Kosten für die Wiederherstellung von Rasenflächen
sind abhängig vom Schädigungsgrad der betreffenden Flächen und der Art und
Weise der vorgenommenen Wiederherstellung (Verlegung von Rollrasen oder
Einsaat). Die Kosten für die Verlegung von Rollrasen sind hierbei grundsätzlich
höher als die Kosten einer normalen Raseneinsaat vor Ort. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 04.10.2016, V 176
Antrag vom
07.02.2022, OF
381/1
Etatanregung vom 15.03.2022, EA 84