Errichtung eines Drängelgitters auf dem Rad- und Fußweg am Beginn der Maybachbrücke, Kreuzung, Nassauer-/ Dillenburger Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2011, ST
465
Betreff: Errichtung eines
Drängelgitters auf dem Rad- und Fußweg am Beginn der Maybachbrücke, Kreuzung,
Nassauer-/ Dillenburger Straße Vorläufige Stellungnahme: Die vom Ortsbeirat angemerkten Konflikte treten
hier offenbar auf, weil Passanten auf dem Radweg und nicht hinter dem Radweg
auf ein grünes Fußgängersignal warten. Hier erfolgt eine Gefährdung durch Unkenntnis der
Verkehrsregeln und Fehlverhalten von Fußgängern und nicht vorrangig durch ein
Fehlverhalten von Radfahrer/innen. Was die Signalisierung in diesem Bereich betrifft,
gilt für die von der Maybachbrücke kommenden Radfahrer/innen nicht das
Kfz-Signal, da dieses links vom Radweg steht und die Radfahrerfurt direkt an
die Gehwegfurt grenzt. Für Radfahrer/innen gilt hier das gemeinsame
Fußgänger/Radfahrer-Signal, das früher als das Kfz-Signal grün wird. Der Magistrat ist der Meinung, dass sich das
Problem nicht durch ein Aufstellen eines Drängelgitters lösen lässt und regt
an, dem Fehlverhalten dadurch entgegenzuwirken, indem die Radwege in beiden
Richtungen bereits vor den Fußgängerüberwegen auf das Fahrbahnniveau abgesenkt
werden. Mit den zu beteiligenden Fachämtern
hat diesbezüglich bereits ein Ortstermin am 04.03.2011 stattgefunden. Hierbei
konnte festgestellt werden, dass die bauliche Umsetzung der Absenkung der
Radwege vor den Fußgängerfurten auf das Fahrbahn- niveau möglich ist. Jedoch muss nun noch eine technische Prüfung
erfolgen, da durch das Absenken der Radwege eventuell Masten von Lichtsignalanlagen,
Lichtmasten und Schachtabdeckungen verändert werden müssten. Hierzu muss eine
Planungsskizze mit den erforderlichen Abmessungen erstellt werden, um die genau
Lage der Radwege zu ermitteln. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird der
Ortsbeirat umgehend über das Ergebnis informiert. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 25.11.2010, OM 4758
Stellungnahme des
Magistrats vom 20.09.2011, ST 1061