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Errichtung eines Drängelgitters auf dem Rad- und Fußweg am Beginn der Maybachbrücke, Kreuzung, Nassauer-/ Dillenburger Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2011, ST 465 Betreff: Errichtung eines Drängelgitters auf dem Rad- und Fußweg am Beginn der Maybachbrücke, Kreuzung, Nassauer-/ Dillenburger Straße Vorläufige Stellungnahme: Die vom Ortsbeirat angemerkten Konflikte treten hier offenbar auf, weil Passanten auf dem Radweg und nicht hinter dem Radweg auf ein grünes Fußgängersignal warten. Hier erfolgt eine Gefährdung durch Unkenntnis der Verkehrsregeln und Fehlverhalten von Fußgängern und nicht vorrangig durch ein Fehlverhalten von Radfahrer/innen. Was die Signalisierung in diesem Bereich betrifft, gilt für die von der Maybachbrücke kommenden Radfahrer/innen nicht das Kfz-Signal, da dieses links vom Radweg steht und die Radfahrerfurt direkt an die Gehwegfurt grenzt. Für Radfahrer/innen gilt hier das gemeinsame Fußgänger/Radfahrer-Signal, das früher als das Kfz-Signal grün wird. Der Magistrat ist der Meinung, dass sich das Problem nicht durch ein Aufstellen eines Drängelgitters lösen lässt und regt an, dem Fehlverhalten dadurch entgegenzuwirken, indem die Radwege in beiden Richtungen bereits vor den Fußgängerüberwegen auf das Fahrbahnniveau abgesenkt werden. Mit den zu beteiligenden Fachämtern hat diesbezüglich bereits ein Ortstermin am 04.03.2011 stattgefunden. Hierbei konnte festgestellt werden, dass die bauliche Umsetzung der Absenkung der Radwege vor den Fußgängerfurten auf das Fahrbahn- niveau möglich ist. Jedoch muss nun noch eine technische Prüfung erfolgen, da durch das Absenken der Radwege eventuell Masten von Lichtsignalanlagen, Lichtmasten und Schachtabdeckungen verändert werden müssten. Hierzu muss eine Planungsskizze mit den erforderlichen Abmessungen erstellt werden, um die genau Lage der Radwege zu ermitteln. Sobald diese Prüfung abgeschlossen ist, wird der Ortsbeirat umgehend über das Ergebnis informiert. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.11.2010, OM 4758 Stellungnahme des Magistrats vom 20.09.2011, ST 1061