Inklusive Kinderbetreuungsplätze im Nordend
Stellungnahme des Magistrats
In Frankfurt erfolgt keine Unterscheidung in "Regel-Kita" oder "Inklusive Kita": Eine Sicherstellung sowohl der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft als auch der gemeinsamen Förderung, Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung in Kindertageseinrichtungen ist auf Grundlage von § 22a SGB VIII in Verbindung mit den Regelungen des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) (Das vorwiegend angewandte Verfahren bezieht sich auf Hilfen aus dem Leistungsspektrum des SGB IX. Im Vorschulalter wird gemäß § 23 Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auf eine Unterscheidung zwischen seelischer Behinderung nach dem SGB VIII und der Behinderungen nach dem SGB IX verzichtet. Alle Kinder mit (drohender) Behinderung erhalten Hilfen aus dem Leistungsspektrum des SGB IX. Ab dem Zeitpunkt der Einschulung erfolgt eine Prüfung durch die Sozialrathäuser, ob die Leistungsvoraussetzungen nach § 35a SGB VIII vorliegen.) für alle Kinder gewährleistet. Wie zuvor beschrieben werden in allen Frankfurter Kindertageseinrichtungen gemäß dem Verständnis von Inklusion gemeinsame Bildungs- und Lernerfahrungen für alle Kinder ermöglicht. Hierbei wird davon ausgegangen, dass alle Kinder verschieden sind und ihren unterschiedlichen Bedürfnissen Rechnung zu tragen ist. Durch Maßnahmen der Eingliederungshilfe gem. SGB IX (i.V.m. der Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten
- Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder, 2014) werden sogenannte Integrationsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen durchgeführt, um Teilhabebarrieren abzubauen, bzw. zu minimieren. Ziel einer Integrationsmaßnahme ist, dass über zusätzliche finanzielle Mittel weitere pädagogische Fachkraftstunden in der Gruppe, die das jeweilige Kind besucht, vorgehalten werden. So lassen sich die Rahmenbedingungen insgesamt verbessern und dem Kind mit Behinderung kann dadurch eine umfassendere Teilnahme am Bildungs- und Betreuungsangebot in der Kita ermöglicht werden. In allen Frankfurter Kindertageseinrichtungen werden vor diesem Hintergrund Kinder mit und ohne Behinderungen betreut. Im Kindergartenjahr 2022/23 wurden insgesamt 1.160 Integrationsmaßnahmen begleitet. Diese verteilten sich wie folgt: 64 Kinder im Bereich der unter 3-jährigen, 857 Kinder im Kindergarten und 239 Kinder im Hort. Insgesamt verteilen sich die durchgeführten Integrationsmaßnahmen auf 409 Einrichtungen. Barrierefreiheit in Kindertageseinrichtungen bezieht sich nicht nur auf motorische Einschränkungen, sondern u.a. auch auf Sinnesbeeinträchtigungen oder kognitive Einschränkungen. Alle Kinder sollen sich möglichst selbstbestimmt und selbstständig bewegen, an allen Angeboten und Aktivitäten teilhaben und sich bestmöglich entwickeln können. Grundsätzlich werden in Frankfurt Kindertageseinrichtungen barrierefrei geplant und gebaut. Aufgrund der gewachsenen Strukturen verfügen im Nordend nicht alle Kindertageseinrichtungen über einen ebenerdigen Zugang. Gleichwohl werden jedoch in den Einrichtungen Vorkehrungen getroffen, wie z. B. ein Farbleitsystem, schallschluckende Maßnahmen, Symbolkarten/Piktogramme sowie barrierefreies Spielzeug. Der Bedarf für die jeweiligen Anforderungen wird individuell bedarfsorientiert umgesetzt. Eltern haben die Möglichkeit, im kindernetfrankfurt stadtteilbezogen über die Filterfunktion "Barrierefreiheit" entsprechende Kindertageseinrichtungen zu finden. Unterstützend bei der Betreuungsplatzsuche kann zudem die unabhängige Inklusionsberatungsstelle von Gemeinsam leben Frankfurt e.V. hinzugezogen werden. Viele Frankfurter Kindertageseinrichtungen blicken im Bereich der gemeinsamen Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern mit und ohne Beeinträchtigungen auf langjährige Erfahrungen zurück. Im Nordend können hier insbesondere die Einrichtungen der Lebenshilfe, die Kita St. Bernhard (Dompfarrei Bartholomäus) sowie das KiZ Schwarzburgstraße genannt werden. Wie oben beschrieben haben gemäß dem gesetzlich festgeschriebenen Auftrag (§§ 22, 22a SGB VIII) alle Kinder einen Anspruch auf Förderdung in Kindertageseinrichtungen. Die Zugangschancen in Frankfurter Kindertageseinrichtungen sind aufgrund von abgestimmten Kriterien für alle Kinder gleichermaßen gewährleistet. Inklusion beschreibt den Handlungsrahmen für die verschiedenen Felder der Kinder- und Jugendhilfe der Stadt Frankfurt am Main. Der Leitgedanke der Inklusion und die gleichberechtigte Teilhabe von Kindern mit und ohne Behinderung sind im Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen sowie in den Leitlinien Inklusion der Stadt Frankfurt am Main verankert. Zudem bilden die Prinzipien der Kinderrechtskonvention, das Kind als eigenständige Persönlichkeit zu schützen, zu fördern und sein Recht auf Beteiligung sicherzustellen eine Rahmung des pädagogischen Handelns. Ziel ist, das Recht auf Teilhabe und Chancengerechtigkeit gemäß UN-Konvention für Menschen mit Behinderung (UN-BRK) für alle Kinder und ihre Familien in ihrer Heterogenität zu gewährleisten. Gemäß Jugendhilfeplanung stehen ausreichende Plätze für alle Frankfurter Kinder zur Verfügung. Die Belegung der Plätze liegt in der Autonomie der Träger und erfolgt in der Regel im Rahmen der vorhandenen Plätze laut Betriebserlaubnis gemäß §45 SGB VIII.