Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Grundwasserstand in Enkheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 463 Betreff: Grundwasserstand in Enkheim Vorausgeschickt sei, dass sich die Stadt Frankfurt am Main zur Wasserbeschaffung für den Versorgungsraum Frankfurt derzeit der Mainova AG und der Hessenwasser GmbH Co. KG bedient, an der die Mainova AG zu 36,4 % beteiligt ist. Die Komplexität der Anfrage tangiert darüber hinaus die Zuständigkeit weiterer Bereiche, wie z.B. die Stadtentwässerung oder im Fall einer Veranlassung wasserbehördlicher Maßnahmen, das Regierungspräsidium Darmstadt. Der Magistrat weist zum ersten Unterpunkt der Anregung "geplante Fließwasserverbindung" darauf hin, dass diese eine Ausgleichsmaßnahme für den Bau des U-Bahnbetriebshofes ist und somit von der VGF finanziert wird. Mittel für die Herstellung der Fließverbindung stehen im städtischen Haushalt nicht zur Verfügung. Der zweite Bauabschnitt der Fließverbindung vom Enkheimer Ried bis zum Seckbacher Ried müsste überwiegend in Form einer Rohrleitung hergestellt werden. Nur zwischen der Vilbeler Landstraße und dem Seckbacher Ried könnten einige kurze Abschnitte als offene Gräben verlaufen. Wegen des geringen Höhenunterschiedes zwischen Enkheim und dem Anschluss an den bereits vorhandenen Riedgraben im Bereich des Seckbacher Rieds würde die Fließwasserverbindung in ihren als Graben vorgesehenen Abschnitten nur mit einem geringen Sohlgefälle und nur flach ins Gelände eingeschnitten verlaufen können. Aus hydraulischen Gründen würde der künftige Riedgraben daher nicht in der Lage sein, das Grundwasser in Enkheim abzusenken. Im Übrigen wäre - wie eingangs erwähnt - eine Grundwasserabsenkung genehmigungspflichtig. Zwischenzeitlich wurde jedoch aus ökologischen und wirtschaftlichen Gründen eine Alternative für die Realisierung des zweiten Bauabschnitts gefunden. Demnach sollen verschiedene Quellen in Bergen, die derzeit noch in das Kanalnetz entwässern, in einer Rohrleitung gefasst und über das Mühlbachtal in das Seckbacher Ried geführt werden. Die VGF bereitet als Projektträger derzeit in Abstimmung mit der SEF die erforderlichen Unterlagen zur Änderung der bestehenden Genehmigung vor. Zum zweiten Unterpunkt "Verursachung von Erschließungsmehrkosten und Erhöhung des Grundwasserspiegels aufgrund der Abschaltung des Pumpwerkes in Enkheim" sieht der Magistrat keinen kausalen Zusammenhang. Die Stilllegung des WW Bergen-Enkheim hat nicht zu einem Anstieg der Grundwasserstände im ehemaligen Einflussbereich der Grundwassergewinnung über die natürliche Schwankungsbreite hinaus geführt. Nach Abschaltung der Brunnen hat sich im Umfeld des Wasserwerks wieder der Grundwasserstand eingestellt, der von den natürlichen Einflüssen bestimmt wird. In Abhängigkeit von der Grundwasserneubildungsrate besteht hierbei nach vorliegenden Erfahrungen eine Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels von bis zu ca. 2 Metern. Aufgrund unterschiedlicher Geländehöhen und in Abhängigkeit von der Schwankungsbreite des Grundwasserspiegels kann der Flurabstand (Abstand zwischen Geländeoberkante und Grundwasserspiegel) je nach Örtlichkeit stark variieren und Werte von etwa 0,9 bis 4,0 m annehmen. Bereits während einer 5 jährigen Außerbetriebnahme des Wasserwerks zwischen 1989 und 1994 zeigten die Grundwassermessungen keine Auffälligkeiten in Form ungewöhnlich hoher Grundwasserstände. Hätte eine Einstellung der Förderung wesentliche Auswirkungen zur Folge, wären signifikant hohe Grundwasserstände auch bereits kurz nach den jeweiligen Außerbetriebnahmen 1989 und 2011 eingetreten. Dies ist nicht der Fall. Neben den klimatischen Randbedingungen sind dabei auch sonstige Einflüsse aus dem Betrieb von Drainagen und Sanierungsmaßnahmen zu bewerten. Ggf. könnten sich auch Vernässungs- und Renaturierungsmaßnahmen z.B. im Enkheimer Ried auf die lokalen Grundwasserstände auswirken. Unabhängig von der Frage, wie das ehemalige WW Bergen-Enkheim den Grundwasserstand beeinflusst hat, ist darauf hinzuweisen, dass nach den technischen Normen und Regelwerken bei der Planung von Bauwerken stets der höchste natürliche Grundwasserstand (Bemessungsgrundwasserstand) zugrunde zu legen ist. Betrieb und Nichtbetrieb von Wassergewinnungsanlagen sind demgegenüber nicht maßgeblich. Der dritte Unterpunkt "Nichteinhaltung notwendiger Formalien gemäß des Grenzänderungs-vertrages" bewertet der Magistrat für nicht gegeben. Der Geltungsbereich des Grenz-änderungsvertrages umfasst lediglich städtische Einrichtungen, Gebäude oder Grundstücke. Das ehemalige Wasserwerk Bergen-Enkheim sowie die Trinkwasserlizenz sind im Jahr 1995 in das Eigentum der Stadtwerke Frankfurt am Main GmbH - später Mainova AG - übergegangen. Sie sind damit Privateigentum und unterlagen im Jahr 2011 nicht mehr den Auflagen des Grenzänderungsvertrages. Zum vierten Unterpunkt "Inbetriebnahme der Pumpeinrichtungen einschließlich des Pumpwerkes in Enkheim" teilt der Magistrat mit, dass eine Wiederinbetriebnahme des Wasserwerks nicht möglich ist, da die Anlagen komplett zurückgebaut wurden. Zum rechtlichen Hintergrundverständnis wird ausgeführt, dass im Zuge der Außerbetriebnahme des Wasserwerks zum 28. Februar 2011 seitens Hessenwasser das bestehende Wasserrecht für die Gewinnungsanlagen an die Obere Wasserbehörde (RP-DA) zurückgegeben wurde. Die Erhaltung der 9 Brunnen ohne wasserrechtliche Genehmigung und ohne weitere Nutzung ist nach aktueller Rechtslage nicht möglich. Auf Grundlage von §14 Abs.1 HWG hat die Obere Wasserbehörde mit Schreiben vom 19. Sept. 2012 Hessenwasser dazu verpflichtet, die Anlagen, d. h. auch die bestehenden Brunnen, zurückzubauen. Dies ist erfolgt. Zum fünften Unterpunkt "Prüfung des Kanalnetzes" führt der Magistrat aus, dass die hydraulische Leistungsfähigkeit des Kanalnetzes von Bergen-Enkheim anhand von Niederschlag-Abflussmessungen im Jahr 2010 überprüft wurde. Dabei wurden das Niederschlagsgeschehen und das Abflussverhalten im Kanalnetz bei Starkregen mit Sensoren aufgezeichnet und bilanziert. Damit ist bekannt, welche Abfluss-, Rückstau­ und Entlastungsvorgänge sich im Kanalnetz bei Belastung mit Regen abspielen. Auf das so kalibrierte Kanalnetzmodell wurden im Rahmen einer Bemessungssimulation so genannte Berechnungsregen niedergehen lassen. Das Ergebnis dieser Rechenläufe ist, dass lediglich an einigen wenigen Schächten in der Vilbeler Landstraße im Bereich Wilhelmshöher Straße und Taschnerstraße beim Bemessungsregen rechnerisch Abwasser austritt. Es läuft nach den Erkenntnissen der SEF auf der Straße ab und wird durch weiter unterhalb liegende Straßensinkkästen schadlos wieder dem Kanal zugeleitet. Das gesamte übrige Kanalnetz von Bergen-Enkheim entspricht den Anforderungen der Regeln der Entwässerungstechnik zur Niederschlagswasserableitung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.11.2016, OM 791

Verknüpfte Vorlagen