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Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 462 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Der Magistrat bedauert, dass der Ortsbeirat in der Frage der Kinderhortliegenschaft nicht rechtzeitig informiert wurde. Die wichtige Schnittstellenfunktion der gut genutzten Bürgerfragestunde der Ortsbeiräte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der kommunalen Selbstverwaltung ist dem Magistrat bewusst. Das Anhörungsrecht der zuständigen Ortsbeiräte bei Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen wird dabei vom Magistrat sehr ernst genommen und selbstverständlich beachtet. Daher wurden alle Dezernate benachrichtigt, die Anregung zu berücksichtigen und künftig die zuständigen Ortsbeiräte vor öffentlichkeitswirksamen Vorgängen zu informieren und die internen Abläufe entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 03.11.2015, OA 686

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