Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
462
Betreff: Jugendhaus
Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Der Magistrat bedauert, dass der
Ortsbeirat in der Frage der Kinderhortliegenschaft nicht rechtzeitig informiert
wurde. Die wichtige Schnittstellenfunktion der gut genutzten Bürgerfragestunde
der Ortsbeiräte zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der kommunalen
Selbstverwaltung ist dem Magistrat bewusst. Das Anhörungsrecht der zuständigen
Ortsbeiräte bei Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen wird
dabei vom Magistrat sehr ernst genommen und selbstverständlich
beachtet. Daher wurden alle Dezernate
benachrichtigt, die Anregung zu berücksichtigen und künftig die zuständigen
Ortsbeiräte vor öffentlichkeitswirksamen Vorgängen zu informieren und die
internen Abläufe entsprechend zu überprüfen und ggf. anzupassen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung vom
03.11.2015, OA 686