Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss
Vorlagentyp: OA
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung vom 03.11.2015, OA 686 entstanden aus Vorlage:
OF 528/4 vom
03.11.2015 Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen
für städtischen Informationsfluss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat
wird gebeten, städtische Entscheidungs- und Umsetzungsabläufe mit dem Ziel zu
überprüfen, dass der zuständige Ortsbeirat vor öffentlichkeitsrelevanten
Vorgängen wirklich informiert ist und nicht in seiner Bürgerfragestunde von
aufgebrachten Bürgern überraschend mit ihm nicht bekannten
Entscheidungsbekanntgaben konfrontiert wird. Gegebenenfalls sind entsprechende
Geschäftsordnungen anzupassen beziehungsweise deren Anpassung
vorzuschlagen. Begründung: In der Oktobersitzung des Ortsbeirats 4 wurde dieser
von einer großen Anzahl von Eltern überrascht, die tags zuvor erfahren hatten,
dass der Kinderhort ihrer Kinder im nächsten Jahr aus einer Liegenschaft in
städtischer Verwaltung ausziehen soll, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine
Alternative in Aussicht gestellt wurde. Es ist völlig natürlich, dass sich die
Eltern an den Ortsbeirat wenden. Die Ortsbeiräte haben sich in den letzten
Jahrzehnten mit ihrer Bürgerfragestunde zu einer gut genutzten Schnittstelle
zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie kommunaler Selbstverwaltung
entwickelt. Umso dringlicher ist, dass sich die
Verwaltung in ihren Abläufen erinnert, dass die Ortsbeiräte nach ihrer von der
Stadtverordnetenversammlung gegebenen Geschäftsordnung zu Standort- und
Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen zu hören sind. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass irgendeine
Kommission schon vor einem Jahr irgendeine Entscheidung getroffen habe. Es kann nicht sein, dass die Ortsbeiräte in der
Öffentlichkeit für Dinge geradestehen müssen, an deren Entscheidung sie nicht
nur nicht beteiligt waren, sondern über die sie nicht einmal informiert
wurden. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 4
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2016, ST 462
Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Soziales und Gesundheit
Ausschuss für
Bildung und Integration Versandpaket: 11.11.2015 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 07.12.2015, TO I, TOP 22
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 686 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme)
45. Sitzung des
Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 10.12.2015, TO I, TOP 26
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage OA 686 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (=
Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6599, 45. Sitzung
des Ausschusses für Soziales und Gesundheit vom 10.12.2015 Aktenzeichen: 10 3