Reisebusse Gutleutstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 457 Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Die vom Ortsbeirat genannte
Situation ist dem Magistrat bekannt. Deshalb führt die Städtische
Verkehrspolizei Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch. Dabei
werden sowohl Verwarnungen ausgestellt als auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet.
Abschleppmaßnahmen setzen jedoch stets voraus, dass das Abschleppfahrzeug von
vorne an den Bus heranfahren kann, was nur sehr selten möglich ist. Auch können
die Abschleppungen bei verbotswidrigem Parken auf Sonderparkplätzen für
Personenkraftwagen oder für Bewohnerinnen und Bewohner nicht unmittelbar
eingeleitet werden. In diesen Fällen ist eine Abschleppung erst nach einer
Wartezeit von über einer Stunde möglich. Weiterhin wurde eine Mitteilung über die
reglementierten Parkstände an die Busunternehmen versendet. Eine entsprechende
Information erging auch an das dort ansässige Hotel. Eine Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der
verschiedenen Aufgabengebiete, für welche das geringe Personal eingesetzt
werden muss, nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2018, OM 4010