Reisebusse Gutleutstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 457
Betreff: Reisebusse Gutleutstraße Die vom Ortsbeirat genannte Situation ist dem Magistrat bekannt. Deshalb führt die Städtische Verkehrspolizei Kontrollen im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch. Dabei werden sowohl Verwarnungen ausgestellt als auch Abschleppmaßnahmen eingeleitet. Abschleppmaßnahmen setzen jedoch stets voraus, dass das Abschleppfahrzeug von vorne an den Bus heranfahren kann, was nur sehr selten möglich ist. Auch können die Abschleppungen bei verbotswidrigem Parken auf Sonderparkplätzen für Personenkraftwagen oder für Bewohnerinnen und Bewohner nicht unmittelbar eingeleitet werden. In diesen Fällen ist eine Abschleppung erst nach einer Wartezeit von über einer Stunde möglich. Weiterhin wurde eine Mitteilung über die reglementierten Parkstände an die Busunternehmen versendet. Eine entsprechende Information erging auch an das dort ansässige Hotel. Eine Erhöhung der Kontrolldichte ist aufgrund der verschiedenen Aufgabengebiete, für welche das geringe Personal eingesetzt werden muss, nicht möglich.