Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST
457
Betreff: Parkordnung
Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat hat bei seiner Überprüfung
festgestellt, dass weitere bauliche Maßnahmen in der Schwarzwaldstraße -
zwischen Herzogstraße und Güntherstraße - nicht getroffen werden können. Durch
die bereits vorhandene Fahrbahnmarkierung wird dem Verkehrsteilnehmer die in
diesem Straßenabschnitt gültige Parkordnung, nämlich auf der Fahrbahn in
Längsrichtung zu parken, verdeutlicht und vorgegeben. Ein Parken "halb auf dem
Gehweg" ist weder angeordnet noch baulich eingerichtet. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit des
Straßenverkehrsamtes wurde gebeten, soweit es die personelle Situation zulässt,
den besagten Bereich verstärkt zu überwachen. Allerdings sind Kontrollen nach
21:00 Uhr bei der Regelarbeitszeit der Bediensteten der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit von 7:00 bis 22:00 Uhr leider nicht
möglich. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 28.09.2012, OM 1580