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Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 457 Betreff: Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat hat bei seiner Überprüfung festgestellt, dass weitere bauliche Maßnahmen in der Schwarzwaldstraße - zwischen Herzogstraße und Güntherstraße - nicht getroffen werden können. Durch die bereits vorhandene Fahrbahnmarkierung wird dem Verkehrsteilnehmer die in diesem Straßenabschnitt gültige Parkordnung, nämlich auf der Fahrbahn in Längsrichtung zu parken, verdeutlicht und vorgegeben. Ein Parken "halb auf dem Gehweg" ist weder angeordnet noch baulich eingerichtet. Die Stadtpolizei-Verkehrssicherheit des Straßenverkehrsamtes wurde gebeten, soweit es die personelle Situation zulässt, den besagten Bereich verstärkt zu überwachen. Allerdings sind Kontrollen nach 21:00 Uhr bei der Regelarbeitszeit der Bediensteten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit von 7:00 bis 22:00 Uhr leider nicht möglich. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1580

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