Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße
Begründung
zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwarzwaldstraße zwischen der Güntherstraße und der Herzogstraße die in dem Abschnitt angeordnete und markierte Parkordnung (Längsparken) mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Begründung: Der für ein Senkrechtparken nicht ausreichende Fahrbahnquerschnitt führt in diesem Bereich dazu, dass die Fahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken, und somit ein ungehindertes Passieren für Fußgänger nicht gewährleistet ist.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2012, OF 354/5
Betreff: Parkordnung Schwarzwaldstraße zwischen Güntherstraße und Herzogstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Schwarzwaldstraße zwischen der Güntherstraße und der Herzogstraße die in dem Abschnitt angeordnete und markierte Parkordnung (Längsparken) mit geeigneten Mitteln durchzusetzen. Begründung: Der für ein Senkrechtparken nicht ausreichende Fahrbahnquerschnitt führt in diesem Bereich dazu, dass die Fahrzeuge zu weit auf dem Gehweg parken, und somit ein ungehindertes Passieren für Fußgänger nicht gewährleistet ist.Beratung im Ortsbeirat: 5