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Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 453 Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Das Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach ist an den Knotenpunkten Niedereschbacher Straße und Alt-Erlenbach bereits unmissverständlich beschildert. Die vom Ortsbeirat gewünschte Beschilderung kann gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht angebracht werden, da weder besondere Umstände noch eine Gefahrenlage bestehen. Nach Auskunft der Polizei ist die in der Anregung betroffene Straße völlig unauffällig. Es handelt sich bei den Verstößen um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegengewirkt werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 974

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