Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
453
Betreff: Aufstellen des
Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der
Kurmarkstraße Das Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach
ist an den Knotenpunkten Niedereschbacher Straße und Alt-Erlenbach bereits
unmissverständlich beschildert. Die vom Ortsbeirat gewünschte Beschilderung
kann gemäß § 45 Absatz 9 Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht angebracht werden,
da weder besondere Umstände noch eine Gefahrenlage bestehen. Nach Auskunft der
Polizei ist die in der Anregung betroffene Straße völlig unauffällig. Es
handelt sich bei den Verstößen um ein bewusstes Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmenden, dem mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht
entgegengewirkt werden kann. Der Anregung kann daher nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.11.2016, OM 974