Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM
974 entstanden aus Vorlage:
OF 64/13 vom
13.11.2016 Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO
mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Der Magistrat wird gebeten, in der
Kurmarkstraße in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 253 der StVO (Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen) mit
dem Zusatzzeichen 1020.30 (Anlieger frei) aufzustellen. Die
Gewerbeanlieger sollen per Post von dieser Maßnahme unterrichtet werden, damit
diese die Information an ihre Lieferanten weitergeben können. Begründung: Vermehrt fahren Lkws, die ins Gewerbegebiet
Nieder-Erlenbach wollen, an der Kreuzung am REWE-Markt von der L 3008 nach
Nieder-Erlenbach ab, anstatt eine Abfahrt später die Abfahrt, die extra für das
Gewerbegebiet gebaut wurde, zu nutzen. Die Kurmarkstraße, die durch das
Neubaugebiet Kurmarkviertel führt, ist nicht für den Lkw-Verkehr ausgelegt,
außerdem stoßen viele Stichstraßen, die verkehrsberuhigt sind, dort auf die
Kurmarkstraße. Das Zusatzzeichen 1020.30 ist notwendig, damit der
REWE-Markt weiterhin beliefert und die Freiwillige Feuerwehr mit ihren
Fahrzeugen die Straße befahren dürfen. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 13
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 27.02.2017, ST 453
Aktenzeichen: 32 1