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Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2016, OM 974 entstanden aus Vorlage: OF 64/13 vom 13.11.2016 Betreff: Aufstellen des Verkehrszeichens 253 der StVO mit Zusatzzeichen 1020.30 in der Kurmarkstraße Der Magistrat wird gebeten, in der Kurmarkstraße in beiden Fahrtrichtungen das Verkehrszeichen 253 der StVO (Durchfahrtsverbot für Lkw über 3,5 Tonnen) mit dem Zusatzzeichen 1020.30 (Anlieger frei) aufzustellen. Die Gewerbeanlieger sollen per Post von dieser Maßnahme unterrichtet werden, damit diese die Information an ihre Lieferanten weitergeben können. Begründung: Vermehrt fahren Lkws, die ins Gewerbegebiet Nieder-Erlenbach wollen, an der Kreuzung am REWE-Markt von der L 3008 nach Nieder-Erlenbach ab, anstatt eine Abfahrt später die Abfahrt, die extra für das Gewerbegebiet gebaut wurde, zu nutzen. Die Kurmarkstraße, die durch das Neubaugebiet Kurmarkviertel führt, ist nicht für den Lkw-Verkehr ausgelegt, außerdem stoßen viele Stichstraßen, die verkehrsberuhigt sind, dort auf die Kurmarkstraße. Das Zusatzzeichen 1020.30 ist notwendig, damit der REWE-Markt weiterhin beliefert und die Freiwillige Feuerwehr mit ihren Fahrzeugen die Straße befahren dürfen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 453 Aktenzeichen: 32 1