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Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern In den Erdgeschossen der Gebäude an der Elisabethenstraße sind vorwiegend publikumsintensive Geschäfte, Restaurants und Bars, zum Großteil mit langen Öffnungszeiten vorhanden, während die Obergeschosse mehrheitlich durch Wohnnutzungen geprägt sind. Reine Wettbüros existieren nach den Feststellungen des Magistrats in der Elisabethenstraße nicht und würden dort aufgrund des nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) bauplanungsrechtlich als Mischgebiet mit Wohncharakter einzustufenden Areals auch in Zukunft nicht genehmigt werden. Mit den Mitteln des Gewerberechts sind Wettbüros demgegenüber nicht zu verhindern, da Wettbüros gewerberechtlich keinen Erlaubniserfordernissen unterliegen. Auch denkbare glücksspielrechtliche Eingriffsgrundlagen nach dem Glücksspielstaatsvertrag stehen aufgrund diverser Gerichtsentscheidungen nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914

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