Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros verhindern
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 447 Betreff: Abwertung der Elisabethenstraße durch Wettbüros
verhindern In den Erdgeschossen der Gebäude an
der Elisabethenstraße sind vorwiegend publikumsintensive Geschäfte, Restaurants
und Bars, zum Großteil mit langen Öffnungszeiten vorhanden, während die
Obergeschosse mehrheitlich durch Wohnnutzungen geprägt sind. Reine Wettbüros
existieren nach den Feststellungen des Magistrats in der Elisabethenstraße
nicht und würden dort aufgrund des nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB)
bauplanungsrechtlich als Mischgebiet mit Wohncharakter einzustufenden Areals
auch in Zukunft nicht genehmigt werden. Mit den Mitteln des Gewerberechts sind Wettbüros
demgegenüber nicht zu verhindern, da Wettbüros gewerberechtlich keinen
Erlaubniserfordernissen unterliegen. Auch denkbare glücksspielrechtliche
Eingriffsgrundlagen nach dem Glücksspielstaatsvertrag stehen aufgrund diverser
Gerichtsentscheidungen nicht mehr zur Verfügung. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2018, OM 3914