Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST
447
Betreff: Vorgeschriebene
Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen An der genannten Stelle ist durch
die beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung
"Verbot der Einfahrt" die Einbahnstraße gut sichtbar beschildert. Es handelt sich bei den
dargestellten Verstößen um bewusstes Fehlverhalten einzelner
Verkehrsteilnehmer, dem aus Sicht des Magistrats mit
straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegenzuwirken ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.01.2016, OM 4913