Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 447
Betreff: Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen An der genannten Stelle ist durch die beidseitig aufgestellten Verkehrszeichen 267 Straßenverkehrs-Ordnung "Verbot der Einfahrt" die Einbahnstraße gut sichtbar beschildert. Es handelt sich bei den dargestellten Verstößen um bewusstes Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmer, dem aus Sicht des Magistrats mit straßenverkehrsbehördlichen Mitteln nicht entgegenzuwirken ist.