Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen deutlich kenntlich machen
Vorlagentyp: OM
Inhalt
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2016, OM
4913 entstanden aus Vorlage:
OF 1571/6 vom
23.12.2015 Betreff: Vorgeschriebene Fahrtrichtung in Sindlingen
deutlich kenntlich machen Der Magistrat wird gebeten, in der
Westenbergerstraße/Ecke Küfers traße die
Verkehrsteilnehmer, die die Westenbergerstraße aus westlicher Richtung
befahren, gut sichtbar und deutlicher als bisher darauf hinzuweisen, dass sie
an dieser Einmündung nach links in die Küferstraße einbiegen müssen und nicht
geradeaus in der Westenbergerstraße weiterfahren dürfen. Begründung: Trotz angebrachter Hinweise auf das Durchfahrtsverbot
in der Westenbergerstraße/Ecke Küferstraße kommt es immer wieder vor, dass
Fahrzeuge aus westlicher Richtung kommend weiter geradeaus auf der
Westenbergerstraße fahren, um auf die Farbenstraße bzw.
Sindlinger Bahnstraße zu gelangen. Dadurch entstehen unübersichtliche und
gefährliche Situationen, die leicht zu Unfällen führen können, denn diese
Verkehrsteilnehmer fahren zwischen Küferstraße und Sindlinger Bahnstraße
entgegen der erlaubten Fahrtrichtung der Einbahnstraße. Antragstellender Ortsbeirat:
Ortsbeirat 6
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Stellungnahme des
Magistrats vom 04.03.2016, ST 447
Aktenzeichen: 32 1