Verkehrssicherheit auf dem Niddauferweg vor dem Anglerheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST
447
Betreff: Verkehrssicherheit
auf dem Niddauferweg vor dem Anglerheim Die in der Anregung beschriebene
Situation vor dem Anglerheim ist ursächlich dem Betrieb der dortigen Gaststätte
geschuldet. Obgleich in der Genehmigung der Bauaufsicht vom 03.12.1997 keine
Außengastronomie an der dem Uferweg zugewandten Längsseite des Gebäudes
stattfinden darf, befinden sich dort Stühle und Tische. Hinzu kommt, dass
Besucher der Gaststätte ihre Fahrräder an dem Holzgeländer zur Nidda hin
anschließen, statt an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen an der westlichen
Grundstücksfläche am Weg. Der Betreiber der Gaststätte wird auf seine
entsprechenden Obliegenheiten hingewiesen und deren Einhaltung überwacht
werden. Der Magistrat geht davon aus, dass bereits dadurch eine wesentliche
Entspannung der Situation eintreten wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 26.11.2013, OM 2715
Antrag vom
02.06.2014, OF
401/7
Antrag vom 02.06.2014, OF 402/7
Anregung an den
Magistrat vom 17.06.2014, OM 3263