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Verkehrssicherheit auf dem Niddauferweg vor dem Anglerheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2014, ST 447 Betreff: Verkehrssicherheit auf dem Niddauferweg vor dem Anglerheim Die in der Anregung beschriebene Situation vor dem Anglerheim ist ursächlich dem Betrieb der dortigen Gaststätte geschuldet. Obgleich in der Genehmigung der Bauaufsicht vom 03.12.1997 keine Außengastronomie an der dem Uferweg zugewandten Längsseite des Gebäudes stattfinden darf, befinden sich dort Stühle und Tische. Hinzu kommt, dass Besucher der Gaststätte ihre Fahrräder an dem Holzgeländer zur Nidda hin anschließen, statt an den dafür vorgesehenen Abstellplätzen an der westlichen Grundstücksfläche am Weg. Der Betreiber der Gaststätte wird auf seine entsprechenden Obliegenheiten hingewiesen und deren Einhaltung überwacht werden. Der Magistrat geht davon aus, dass bereits dadurch eine wesentliche Entspannung der Situation eintreten wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2013, OM 2715 Antrag vom 02.06.2014, OF 401/7 Antrag vom 02.06.2014, OF 402/7 Anregung an den Magistrat vom 17.06.2014, OM 3263