Allmacht des Radfahrbüros begrenzen!
Begründung
begrenzen! Vorgang: ST 447/14 Der Ortsbeirat begrüßt die vielfältigen Investitionen der Stadt Frankfurt in die Radwegeinfrastruktur. Auch die Einrichtung des Raffahrbüros im Straßenverkehrsamt hat große Verbesserungen für die Radfahrer/innen gebracht. Gleichwohl gibt es immer wieder Nutzungskonflikte zwischen unterschiedlichen Verkehrsteilnehmern. Der Ortsbeirat hat in diesen Fälle mehrfach versucht Kompromisse zu finden und Ortstermine durchzuführen. Das die Vertreter des Radfahrbüros dabei die Interessen der Radfahrer vertreten ist selbstverständlich. Leider hat sich aber herausgestellt, dass das Radfahrbüro nicht kompromisswillig ist und letztendlich die Entscheidung des Magistrats bestimmt. Jüngstes Beispiel ist die ST 447 Zur Verkehrssicherheit auf dem Niddauferweg vor dem Anglerheim. Die dortige Gastronomie besteht seit vielen Jahrzehnten und ein regionaler Radweg führt unmittelbar am Anglerheim vorbei. Immer wieder kommt es hier zu gefährlichen Situationen. Unter Berücksichtigung der Gesamtsituation haben sich Ortsbeirat und Grünflächenamt für eine etwas frühere Verlangsamung des Radverkehrs mittels einer umfahrbaren Schranke ausgesprochen. Obwohl diese Schranke den Radverkehr lediglich 15 Meter vorher verlangsamt - danach folgt ein Drängelgitter an einer Unterführung - hat das Radfahrbüro diesen bürgernahen Kompromiss verhindert. Dieses Verhalten ist für den Ortsbeirat völlig unakzeptabel ! Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Wer kann dem Radfahrbüro Weisungen geben?
- Wie kann es erreicht werden, dass sich auch das Radfahrbüro an Kompromisslösungen die der Ortsbeirat in Ortsterminen und Diskussionen erzielt hat, gebunden fühlt?