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Grundstück Explora-Museum

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 444 Betreff: Grundstück Explora-Museum Das den sog. 'Glauburgbunker' umgebende Grundstück wurde mit Vertrag vom 07.05.2003 an den Eigentümer des Bunkers verkauft. Dabei wurde entsprechend den Vorgaben des Stadtverordnetenbeschlusses vom 19.11.1998, § 3153, ein Wiederkaufsrecht zum damals vereinbarten Kaufpreis für den Fall vereinbart, dass die Nutzung des Bunkers als Museum zukünftig aufgegeben wird. Für den Fall der Aufgabe der Museumsnutzung steht der Stadt ein Wiederkaufsrecht zu. Ob dies umgesetzt wird oder ob gegen eine Ablösezahlung darauf verzichtet werden kann, ist nur vor dem Hintergrund einer neuen Nutzung des Grundstücks unter Berücksichtigung des stadtplanerischen Kontextes zu entscheiden. Der Magistrat wird nur dann auf sein Wiederkaufsrecht verzichten, wenn eine Entwicklung städtebaulich gewünscht und genehmigungsfähig ist. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 08.12.2016, V 293

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