Grundstück Explora-Museum
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST
444
Betreff: Grundstück
Explora-Museum Das den sog. 'Glauburgbunker'
umgebende Grundstück wurde mit Vertrag vom 07.05.2003 an den Eigentümer des
Bunkers verkauft. Dabei wurde entsprechend den Vorgaben des
Stadtverordnetenbeschlusses vom 19.11.1998, § 3153, ein Wiederkaufsrecht zum
damals vereinbarten Kaufpreis für den Fall vereinbart, dass die Nutzung des
Bunkers als Museum zukünftig aufgegeben wird. Für den Fall der Aufgabe der Museumsnutzung steht
der Stadt ein Wiederkaufsrecht zu. Ob dies umgesetzt wird oder ob gegen eine
Ablösezahlung darauf verzichtet werden kann, ist nur vor dem Hintergrund einer
neuen Nutzung des Grundstücks unter Berücksichtigung des stadtplanerischen
Kontextes zu entscheiden. Der Magistrat wird nur dann auf sein Wiederkaufsrecht
verzichten, wenn eine Entwicklung städtebaulich gewünscht und genehmigungsfähig
ist. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 08.12.2016, V 293