Ginnheimer Landstraße: Sicherheit für den Radverkehr
Stellungnahme des Magistrats
Der Anregung wird entsprochen. Als ersten Input, wie der Abschnitt künftig aussehen könnte, wird in Abbildung 1 eine mögliche Querschnittsaufteilung dargestellt. Bei den rot markierten Fahrradstreifen handelt es sich - wie im derzeitigen Bestand - um Schutzstreifen, welche überfahren werden dürfen, sofern dies durch Begegnungsfälle (bspw. Bus - Bus) erforderlich ist. Beim Begegnungsfall Pkw - Pkw ist ein überfahren nicht erforderlich. Für die Anlage von beidseitigen Radfahrstreifen von 2,30 m Breite, wie in Frankfurt flächendeckend angestrebt, reicht die vorhandene Gesamtbreite auch nach Wegnahme des derzeit bestehenden Parkstreifens nicht aus, da Radfahrstreifen (im Gegensatz zu Schutzstreifen) nicht überfahren werden dürfen und somit der auf der Straße verkehrende Busverkehr nicht genügend Platz zum Begegnen hätte.