Ginnheimer Landstraße: Türöffnungszone und Radweg sollten deutlicher getrennt werden
Stellungnahme des Magistrats
Da auf dem genannten Abschnitt der Ginnheimer Landstraße zwischen Sophienstraße und dem universitären Sportgelände Tempo 30 gilt, ist laut der gängigen Regelwerke das Radfahren im Mischverkehr ohne zusätzliche Markierungen verträglich. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der vorhandene Schutzstreifen eigentlich demarkiert werden und auch kein, vom Ortsbeirat geforderter, Sicherheitstrennstreifen markiert werden müsste. Dem Magistrat ist jedoch die verkehrliche Belastung auf der Ginnheimer Landstraße und somit die Gefährdungslage für Radfahrende im Mischverkehr bewusst. Um Abhilfe zu schaffen, müsste der Fahrbahnquerschnitt neu aufgeteilt werden und die auf der Nord-/Westseite markierten Parkplätze zu Gunsten eines Sicherheitstrennstreifens, beziehungsweise einer Radverkehrsanlage entfallen. Hierfür wird der Ortsbeirat gebeten, einen gesonderten Antrag zu stellen.