Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 432
Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat gestellten Fragen Hessen Mobil Straßen-und Verkehrsmanagement übersandt und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 09.12.2014 hat Hessen Mobil die Fragen des Ortsbeirates beantwortet. Das Schreiben ist in Anlage beigefügt. Unabhängig von dem vorgenannten Schreiben werden derzeit in enger Zusammenarbeit zwischen Hessen Mobil und der ABG Frankfurt Holding Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner abgestimmt. Über die Ergebnisse wird von beiden Stellen zu einem späteren Zeitpunkt neben den Mieterinnen und Mietern auch der Ortsbeirat informiert.