Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST
429
Betreff: Testprojekt:
Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der
Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Auch wenn der Magistrat die
Intentionen der vorliegenden Anregung durchaus nachzuvollziehen vermag,
bewertet der Magistrat die durch den Ortsbeirat vorgeschlagene Verkehrsführung
bereits ohne vorlaufende Testphase für nicht zielführend. Die
Heinrich-Becker-Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Hier hat sich ein
Zweirichtungsverkehr als die günstigste Verkehrsführung erwiesen, da die
Erschließung der Anlieger auf direktestem und kürzestem Weg, ohne Belastung
benachbarter Straßen, erfolgen kann. Eine Änderung der Verkehrsführung über die sehr
schmale Brücke auf die Straßen "Auf dem Ried", "Zum Eschbachsteg" und
"Alt-Niedereschbach" zurück auf die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einem sehr
kurvigen und unübersichtlichen Verlauf erscheint unter dem Gesichtspunkt der
verkehrlichen Sicherheit als sehr problematisch. Hinzu kommt, dass durch
Umwegfahrten die Belastung für Anwohner und Umwelt steigt und das
verbotswidrige Parken erfahrungsgemäß zunehmen würde. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um
Verständnis, dass er, auch unter Berücksichtigung der die Anregung tragenden
Argumente, der Bitte des Ortsbeirats nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 13.06.2014, OM 3208