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Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 429 Betreff: Testprojekt: Temporär eine Einbahnregelung in der Heinrich-Becker-Straße beginnend von der Deuil-La-Barre-Straße in Richtung Freibad Nieder-Eschbach einrichten Auch wenn der Magistrat die Intentionen der vorliegenden Anregung durchaus nachzuvollziehen vermag, bewertet der Magistrat die durch den Ortsbeirat vorgeschlagene Verkehrsführung bereits ohne vorlaufende Testphase für nicht zielführend. Die Heinrich-Becker-Straße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Hier hat sich ein Zweirichtungsverkehr als die günstigste Verkehrsführung erwiesen, da die Erschließung der Anlieger auf direktestem und kürzestem Weg, ohne Belastung benachbarter Straßen, erfolgen kann. Eine Änderung der Verkehrsführung über die sehr schmale Brücke auf die Straßen "Auf dem Ried", "Zum Eschbachsteg" und "Alt-Niedereschbach" zurück auf die "Deuil-La-Barre-Straße" mit einem sehr kurvigen und unübersichtlichen Verlauf erscheint unter dem Gesichtspunkt der verkehrlichen Sicherheit als sehr problematisch. Hinzu kommt, dass durch Umwegfahrten die Belastung für Anwohner und Umwelt steigt und das verbotswidrige Parken erfahrungsgemäß zunehmen würde. Vor diesem Hintergrund bittet der Magistrat um Verständnis, dass er, auch unter Berücksichtigung der die Anregung tragenden Argumente, der Bitte des Ortsbeirats nicht zu folgen vermag. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 13.06.2014, OM 3208