Mountainbikefahrer auf dem Kinderspielplatz (an der Huswertstraße zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg) sind für spielende Kleinkinder gefährlich
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 427
Betreff: Mountainbikefahrer auf dem Kinderspielplatz (an der Huswertstraße zwischen Oberwiesenstraße und Am Lausberg) sind für spielende Kleinkinder gefährlich Weder die Grünanlagensatzung noch die Polizeiverordnung enthalten eine ausdrückliche Bestimmung, dass auf Kinderspielplätzen kein Rad gefahren werden darf. Somit kann seitens des Magistrates kein Verbot ausgesprochen werden. Generell haben sich die Nutzer und Nutzerinnen in öffentlichen Grünanlagen so zu verhalten, dass kein anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Auch eine Ausweisung der westlichen Fläche als BMX-Bereich hätte keinen Bestand, da die Gelände-Modellierungen zu gering und somit für die Jugendlichen unattraktiv sind. Zudem hält der Magistrat die Örtlichkeit für ungeeignet, da es durch die Nähe der Bebauung zu Nutzungskonflikten käme.