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Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Zu der Anregung des OBR 2 vom 18.09.2023 hat am 08.11.2023 ein Ortstermin im Grüneburgpark stattgefunden. Dabei waren mehrere Mitglieder des OBR 2 einschließlich dem Ortsvorsteher Herr Gutmann, das Straßenverkehrsamt mit dem Bereich Radfahrbüro und das Grünflächenamt als liegenschaftsverwaltendes Amt vertreten. Im Ergebnis kann der Magistrat Folgendes berichten: Die Sorge der Parknutzer:innen ist berechtigt und nachvollziehbar. Wie bei der Ortsbegehung jedoch festgestellt wurde, ist eine einfache und vor allem schnelle Lösung mit daraus resultierenden langfristigen Verbesserungen der Situation nicht ohne umfängliche Prüfungen und auch nicht ohne großen Kostenaufwand umsetzbar. Die bei der Begehung angesprochenen Schilder der Schnecke mit Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme erscheinen deutlich zu klein und für die Nutzer der Parkanlage fast unsichtbar. Der Magistrat wird das Grünflächenamt bitten, das Schild auf mögliche Verbesserungen hin zu überprüfen. Dabei soll geklärt werden, ob ein neues Schild deutlich größer sein kann, ein anderer Text, andere Farben oder Piktogramme möglich sind, um auf die die nötige Rücksicht, das langsamere Fahren und mögliche Unfälle aufmerksam machen zu können. Als Ziel soll eine Signalwirkung erreicht werden. Auch die Anzahl der Schilder soll erhöht werden, um mehr Aufmerksamkeit für die Rücksichtnahme und daraus resultierende Sicherheit zu erreichen. Auch das Aufbringen von Bodenpiktogrammen wird zusätzlich an Hand der Bodenbeläge, die sich im Park befinden, geprüft und wenn möglich umgesetzt. Weiter wird der Magistrat Sträucher und Hecken in Park-Kreuzungsbereichen sowie Wegmündungen so einkürzen und auslichten, dass eine bessere und frühere Sichtbarkeit von kreuzenden Fußgängern und Fahrradfahrern möglich ist. Diese Eingriffe können und müssen aber immer unter der Berücksichtigung der Pflanzen, deren Habitus und den denkmalschutzrechtlichen Belangen der Parkanlage erfolgen. Zusätzlich wird der Magistrat prüfen und im Nachgang unaufgefordert berichten, ob Möglichkeiten bestehen, den Fahrradverkehr zu steuern und zu verlangsamen. Dafür wären weitere Maßnahmen durch Einbauten in den Belagsoberflächen nötig, wie z. B. Natursteingroßpflaster, das das Fahrradfahren unangenehmer macht. Grundsätzlich begrüßt der Magistrat die gewachsene Zahl von Fahrradfahrenden, wobei mit Maßnahmen zur Verlangsamung des Radverkehres in Parkanlagen ausdrücklich keine Behinderung dessen stattfinden soll. Bei der abschließenden Prüfung wird der Magistrat die Möglichkeiten anhand der Örtlichkeiten und Materialen vor Ort, der Aussagen des Denkmalamtes, den Möglichkeiten des Grünflächenamtes und den anfallenden Kosten eruieren. Abschließend weist der Magistrat darauf hin, dass es bisher zu keinen bekannten Unfällen durch Fahrradverkehr im Grüneburgpark gekommen ist.

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