Fußgängerschutz im Grüneburgpark - Beseitigung akuter Gefahrenstelle
Antrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Mittels eines Ortstermins zu prüfen und zu berichten, wie die Fußgänger am westlichen Weg von Norden nach Süden entlang des Botanischen Gartens besser vor zu schnellen Radfahrern geschützt werden können und die Maßnahmen - z.B. eindeutige Warnschilder oder Wegschwellen - dann zügig umzusetzen.
Begründung
Sorgen von Anwohnern, die dem Ortsbeirat in der Sitzung im März präsentiert wurden. Der Ortsvorsteher hatte sich schon um einen Termin bemüht, bislang aber keine Antwort erhalten. Am westlichen Weg von Norden nach Süden befindet sich eine stark abschüssige Strecke, die im Zuge der Restaurierung der Wege vor einigen Jahren mit einem festen Untergrund versehen wurde. Diese bildet eine akute Gefahrenstelle, weil sie die Radfahrer bergab zu überhöhter Geschwindigkeit einlädt. Es kommen dort mehrere Punkte zusammen: - Die Strecke ist abschüssig, und dies zusätzlich über eine lange Strecke. - Diese Teil-Strecke hat - entgegen dem sonstigen Untergrund im Park mit Sand/Kies - einen festen Untergrund - Im unteren Teil dieser Gefällstrecke kommen von links zwei Wege auf dieses Teilstück, die wechselseitig völlig uneinsehbar sind (starke dichte Bepflanzung an der Ecke). Es gab schon mehrere Beinahe-Unfälle, bei der Passanten mit Kinderwagen aus den seitlichen Spazier-Wegen auf den Weg mit diesem festen Untergrund kommen und mit hoher Geschwindigkeit heranfahrenden Fahrradfahrern fast zusammengestoßen wären. Einmal konnte sich eine Frau nur zur Seite werfen. Ein anderes Mal kam der Radfahrer in starkes Schlingern und wäre fast schwer gestürzt. Besonders gefährlich ist es, wenn der Boden feucht ist. Ein Abbremsen ist dann, vor allem bei den hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer, gar nicht möglich. Zur Verwirrung sorgen zudem die unklare, zweideutige Beschilderung (Radfahrer mit Igeln bzw. Schnecken), die nicht hinreichend vor der Gefahrenstelle warnen. Die Polizei ist sich der besonderen Gefahrenquelle an dieser Stelle sehr wohl bewusst und betrachtet die hohe Geschwindigkeit der Radfahrer an dieser Stelle ebenfalls mit großer Sorge. Allerdings ist es so, dass die Polizei hierzu keinerlei Handhabe hat, da im Park die Straßenverkehrsordnung außer Kraft gesetzt ist. Der Park ist quasi ein "Privatgelände" in öffentlicher Hand und hier gilt die Satzung des Grünflächenamtes und nicht die StVO. Daher hat die Polizei keine Grundlage, hier tätig zu werden. Eine Lösung sollte durch den Magistrat und das Grünflächenamt erarbeitet werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
Einstimmige Annahme
Einstimmige Annahme
Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL