Unterliederbach: Einrichtungsverkehr auf einem Teilstück der Gotenstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 22.02.2019, ST 419 Betreff: Unterliederbach: Einrichtungsverkehr auf einem
Teilstück der Gotenstraße Die Vermutung, dass durch den
nördlichen Abschnitt der Gotenstraße verstärkt Schleichverkehr zur A 66 bzw. B
8 auftritt, kann durch die vorliegenden Verkehrszählungen nicht bestätigt
werden. Die hier seit 2015 wiederholt durchgeführten Zählungen zeigen eine
stabile Tagesverkehrsbelastung der Fahrtrichtung nach Norden zwischen 1.100 und
1.400 Kfz/Tag. Die zuletzt erhobenen Werte liegen eher am unteren Rand dieses
Korridors. Vor dem Hintergrund, dass über Chattenweg und Engelsruhe keine
Lichtsignalanlage umfahren werden kann und diese Straßen aufgrund des jeweils
schmalen Querschnitts selbst das Risiko von deutlichen Zeitverlusten
hervorrufen, erscheint ein signifikanter Schleichverkehr auch nicht
plausibel.
Die vorliegenden Modellgrundlagen
lassen eine kleinräumige Verkehrsflusssimulation nicht zu. Aber auch ohne eine
derartige Simulation kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen
werden, dass der in der Gotenstraße aus Richtung Süden zufließende Zielverkehr
der Siedlung Engelsruhe bei Umsetzung der angeregten Einbahnstraßenregelung
weit überwiegend über die Rugierstraße und die davon nach Norden abzweigenden
Wohnstraßen ausweichen wird. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 04.12.2018, OM 4066