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Unterliederbach: Einrichtungsverkehr auf einem Teilstück der Gotenstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 419 Betreff: Unterliederbach: Einrichtungsverkehr auf einem Teilstück der Gotenstraße Die Vermutung, dass durch den nördlichen Abschnitt der Gotenstraße verstärkt Schleichverkehr zur A 66 bzw. B 8 auftritt, kann durch die vorliegenden Verkehrszählungen nicht bestätigt werden. Die hier seit 2015 wiederholt durchgeführten Zählungen zeigen eine stabile Tagesverkehrsbelastung der Fahrtrichtung nach Norden zwischen 1.100 und 1.400 Kfz/Tag. Die zuletzt erhobenen Werte liegen eher am unteren Rand dieses Korridors. Vor dem Hintergrund, dass über Chattenweg und Engelsruhe keine Lichtsignalanlage umfahren werden kann und diese Straßen aufgrund des jeweils schmalen Querschnitts selbst das Risiko von deutlichen Zeitverlusten hervorrufen, erscheint ein signifikanter Schleichverkehr auch nicht plausibel. Die vorliegenden Modellgrundlagen lassen eine kleinräumige Verkehrsflusssimulation nicht zu. Aber auch ohne eine derartige Simulation kann mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der in der Gotenstraße aus Richtung Süden zufließende Zielverkehr der Siedlung Engelsruhe bei Umsetzung der angeregten Einbahnstraßenregelung weit überwiegend über die Rugierstraße und die davon nach Norden abzweigenden Wohnstraßen ausweichen wird. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 04.12.2018, OM 4066

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