Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Entfernung der Fahrradständer und des Pollers am Anfang der Georg-Büchner-Straße in Nieder-Eschbach

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann dieser Anregung nicht entsprechen. Das Parken in einem Bereich von fünf Metern vor einem Fußgängerüberweg ist nach der Straßenverkehrsordnung verboten. Um diese Stelle wirksam vor Falschparkerinnen und Falschparkern abzusichern, hat der Magistrat eine Sperrfläche markiert und einen Poller sowie Abstellbügel montiert. Im Vergleich zur ehemals gelebten Praxis, bis direkt vor besagtem Überweg zu parken, gibt es bezüglich des Verkehrsflusses keinen Unterschied. Allerdings können Verkehrsteilnehmende nun gerade Kinder, die die Straße queren wollen, besser wahrnehmen. Unabhängig von ihrer Auslastung dienen die Abstellbügel also der Verkehrssicherheit. Der Magistrat verweist in diesem Zusammenhang auch auf den Ortstermin, der am 23. September 2019 mit Beteiligten des Ortsbeirats stattgefunden hat.

Verknüpfte Vorlagen