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Sicherstellung der Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen Großereignissen in der Stadt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 412 Betreff: Sicherstellung der Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen Großereignissen in der Stadt Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich findet während Messen innerhalb der Kuhwaldsiedlung eine möglichst ganztätige gesonderte Bestreifung statt. Da morgens mit dem überwiegenden Großteil der Besucher zu rechnen ist, wird die Zufahrtsbeschränkung ebenfalls kontrolliert. Vor dem Hintergrund, dass laut Rechtsprechung jeder Verkehrsteilnehmer, der ein plausibles Anliegen angibt (Besichtigung eines Hauses oder einer Kirche etc.) in einen außer für Anlieger gesperrten Bereich eingelassen werden muss, ist eine weitere Ausdehnung der Kontrollzeiten an Posten nicht zielführend. Zudem müsste damit der originäre Tätigkeitsbereich der Verkehrsüberwachung - die Kontrolle des ruhenden Verkehrs - gravierend eingeschränkt werden. Eine ganztätige Zufahrtskontrolle wird weiterhin als nicht notwendig erachtet. Somit hat die Stellungnahme des Magistrats ST 1389 vom 16.09.2013 noch immer bestand. Um dem Ansinnen des Ortsbeirats, die Kuhwaldsiedlung vor dem Messeverkehr zu schützen, dennoch zu entsprechen, wird der Magistrat ein Konzept entwickeln und dem Ortsbeirat vorstellen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4640 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2017, ST 1211