Sicherstellung der Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen Großereignissen in der Stadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST
412
Betreff: Sicherstellung der
Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen
Großereignissen in der Stadt Vorläufige Stellungnahme: Grundsätzlich findet während
Messen innerhalb der Kuhwaldsiedlung eine möglichst ganztätige gesonderte
Bestreifung statt. Da morgens mit dem überwiegenden Großteil der
Besucher zu rechnen ist, wird die
Zufahrtsbeschränkung ebenfalls kontrolliert. Vor dem
Hintergrund, dass laut Rechtsprechung jeder Verkehrsteilnehmer, der ein
plausibles Anliegen angibt (Besichtigung eines Hauses oder einer
Kirche etc.) in einen außer für Anlieger gesperrten
Bereich eingelassen werden muss, ist eine weitere Ausdehnung der Kontrollzeiten
an Posten nicht zielführend. Zudem müsste damit der originäre Tätigkeitsbereich
der Verkehrsüberwachung - die Kontrolle des ruhenden Verkehrs - gravierend
eingeschränkt werden. Eine ganztätige Zufahrtskontrolle wird weiterhin als
nicht notwendig erachtet. Somit hat die Stellungnahme des Magistrats ST 1389
vom 16.09.2013 noch immer bestand. Um dem Ansinnen des Ortsbeirats, die Kuhwaldsiedlung
vor dem Messeverkehr zu schützen, dennoch zu entsprechen, wird der Magistrat
ein Konzept entwickeln und dem Ortsbeirat vorstellen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2015, OM 4640
Stellungnahme des
Magistrats vom 10.07.2017, ST 1211