Sicherstellung der Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen Großereignissen in der Stadt
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST
105
Betreff: Sicherstellung der
Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen
Großereignissen in der Stadt Zu 1.: Kontrollen der Städtischen Verkehrspolizei finden
vorwiegend an verkehrlichen Schwerpunkten im Frankfurter Stadtgebiet statt bzw.
in Bereichen mit Behinderungs-/Gefährdungspotential. Eine aktuelle Zählung ergab, dass
selbst bei Messezeiten zu keinem Zeitpunkt eine vollständige Auslastung des
Parkraums in der Kuhwaldsiedlung zu verzeichnen war. Die Ergebnisse hat der
Magistrat dem Ortsbeirat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2017
vorgestellt. Der Magistrat
sieht deshalb keine Notwendigkeit, die Kontrollen in der Kuhwaldsiedlung
zu verstärken.
Zu 2.: Grundsätzlich findet bei Messezeiten eine möglichst
ganztägige gesonderte Streifenfahrt innerhalb der Kuhwaldsiedlung statt.
Morgens wird mit dem überwiegenden Großteil der Besuchenden gerechnet,
weshalb die Zufahrtsbeschränkung kontrolliert wird. Laut geltender
Rechtsprechung ist jeder Verkehrsteilnehmende in einen gesperrten Bereich
mit dem Zusatzzeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Anlieger frei"
passieren zu lassen, der ein plausibles Anliegen angibt. Aus diesem Grund
ist eine Ausdehnung der Kontrollzeiten in diesem Bereich nicht zielführend.
Hinzu kommt, dass der originäre Tätigkeitsbereich der Verkehrsüberwachung - die
Kontrolle des ruhenden Verkehrs - gravierend eingeschränkt werden müsste.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 02.11.2015, OM 4640