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Sicherstellung der Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen Großereignissen in der Stadt

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 105 Betreff: Sicherstellung der Kontrolle des Bewohnerparkens in der Kuhwaldsiedlung auch bei anderen Großereignissen in der Stadt Zu 1.: Kontrollen der Städtischen Verkehrspolizei finden vorwiegend an verkehrlichen Schwerpunkten im Frankfurter Stadtgebiet statt bzw. in Bereichen mit Behinderungs-/Gefährdungspotential. Eine aktuelle Zählung ergab, dass selbst bei Messezeiten zu keinem Zeitpunkt eine vollständige Auslastung des Parkraums in der Kuhwaldsiedlung zu verzeichnen war. Die Ergebnisse hat der Magistrat dem Ortsbeirat in seiner Sitzung vom 23. Oktober 2017 vorgestellt. Der Magistrat sieht deshalb keine Notwendigkeit, die Kontrollen in der Kuhwaldsiedlung zu verstärken. Zu 2.: Grundsätzlich findet bei Messezeiten eine möglichst ganztägige gesonderte Streifenfahrt innerhalb der Kuhwaldsiedlung statt. Morgens wird mit dem überwiegenden Großteil der Besuchenden gerechnet, weshalb die Zufahrtsbeschränkung kontrolliert wird. Laut geltender Rechtsprechung ist jeder Verkehrsteilnehmende in einen gesperrten Bereich mit dem Zusatzzeichen 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) "Anlieger frei" passieren zu lassen, der ein plausibles Anliegen angibt. Aus diesem Grund ist eine Ausdehnung der Kontrollzeiten in diesem Bereich nicht zielführend. Hinzu kommt, dass der originäre Tätigkeitsbereich der Verkehrsüberwachung - die Kontrolle des ruhenden Verkehrs - gravierend eingeschränkt werden müsste. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.11.2015, OM 4640