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Fluglärm über Bergen-Enkheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 409

Betreff: Fluglärm über Bergen-Enkheim Zur Beantwortung der Anregung verweist der Magistrat auf den B 224 vom 30.07.18, in dem das Maßnahmenprogramm zum Aktiven Schallschutz des Forums Flughafen und Region (FFR) vom 26.01.2018 vorgestellt wird. Das Programm enthält 17 Maßnahmen. Es wurde am 12.04.18 im Ausschuss für Umwelt und Sport präsentiert. Die Maßnahme Entlastung 07 Nord lang betrifft Starts bei Betriebsrichtung 07 (Ost). Es handelt sich um eine kurz- bzw. mittelfristig umsetzbare Maßnahme zur Umfliegung von Siedlungszentren. FFR (2018) Aktiver Schallschutz INFOBLATT Nr. V-6(2) Seite 1 Die ursprüngliche Maßnahme wurde 2012 als Vorschlag "07 Nord ultralang" von der Allianz für Lärmschutz eingebracht. Sie sah vor, eine neue Abflugstrecke östlich der bestehenden Route 07-N(lang) einzuführen, um eine begrenzte Anzahl von Abflügen östlich an Frankfurt vorbeizuführen. Dies sollte bei Betriebsrichtung 07 (Ost) die Fluglärmbelastung in Frankfurt reduzieren. Prüfungen der Deutschen Flugsicherung haben gezeigt, dass eine neue Abflugstrecke "07 Nord ultralang" zu massiven Um- und Mehrwegen im Luftraum um den Flughafen führen würde. Aufgrund der Kreuzung von Landeanflügen müssten diese Wege außerdem in konstanter und relativ geringer Höhe durchgeführt werden. Damit käme es zu einer groß-flächigen zusätzlichen Lärmbelastung. Da die Entlastung der Menschen unterhalb der Abflugstrecke 07-N(lang) eine hohe Priorität für das FFR hat, wurde der ursprüngliche Vorschlag zur neuen Maßnahme Entlastung 07 Nord lang weiterentwickelt. Ziel der neuen Variante ist, bei Ostbetriebsrichtung 5 bis 20 schwere und damit besonders laute Flugzeuge pro Tag von der Abflugstrecke 07-N(lang) auf die bestehende Strecke 07 Ost (SULUS D) zu verlagern. Eine Verlagerung von mehr als 20 Flugzeugen ist derzeit nicht möglich, da die SULUS-Abflugstrecke eine der bei Ostbetrieb am stärksten genutzten Abflugstrecken ist. Die Maßnahme würde zu Entlastungen in Frankfurt (u.a. in Bergen-Enkheim) und Offenbach führen. Es käme jedoch zu einer Zunahme des Fluglärms in Neu-Isenburg und Heusenstamm. Aufgrund ihres lärmverlagernden Charakters wird diese Maßnahme im Rahmen der lokalen Konsultation gemeinsam mit den be- und entlasteten Kommunen erörtert werden. In diesem Verfahren können Kommunen eigene Ideen und Vorschläge einbringen. Weitere Infos zu den Konsultationsverfahren veröffentlicht das FFR unter https://konsultation.aktiver-schallschutz.de/. Eine weitere Maßnahme ist die Untersuchung von Startverfahren. Auf Initiative von Stadträtin Rosemarie Heilig, die die Stadt Frankfurt am Main im Koordinierungsrat des FFR vertritt, soll herausgefunden werden, ob für den Standort Frankfurt ein bestimmtes Startverfahren empfohlen werden kann. Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Untersuchung der Startverfahren durch einen Gutachter. Unter www.aktiver-schallschutz.de / Publikationen kann der Maßnahmenbericht Aktiver Schallschutz / 2018 heruntergeladen werden. Darüber hinaus kann die Loseblattsammlung "Infoblätter Aktiver Schallschutz" heruntergeladen bzw. Aktualisierungen können abonniert werden. Die Infoblätter enthalten detaillierte Infos zu allen Maßnahmen, Karten für eine bessere Übersicht und Erklärungen zu den wichtigsten Begriffen rund um das Thema Aktiver Schallschutz.

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