Parken in der Straße Alt-Erlenbach
Stellungnahme des Magistrats
In dem genannten Bereich findet öffentlicher Personennahverkehr statt. Es befinden sich dort Bushaltestellen, eine Lichtsignalanlage, diverse Geschäfte etc. Fast durchgehend kann auf einer Seite komplett auf der Fahrbahn geparkt werden. Im Bereich der Hausnummer 53-63a weitet sich der Straßenquerschnitt auf und es kann beidseitig in den Buchten auf der Fahrbahn geparkt werden. In allen anderen Bereichen lassen es die Gehwegbreiten, sowie auch der Straßenquerschnitt nicht zu, das Parken halbseitig zu legalisieren. Da auf gesamter Strecke mindestens ein Fahrzeug auf der Fahrbahn stehen kann, bliebe bei der Einrichtung von halbseitigem Parken auf der Fahrbahn nicht mehr genügend Restbreite, da auch die Gehwegbreiten keine ausreichenden Breiten aufweisen. Die Gehwege variieren in diesen Bereichen zwischen 2,50 m und 1,00 m. Ebenfalls ist der Unterbau der Gehwege nicht für diese höheren Belastungen vorgesehen. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.