Parken in der Straße Alt-Erlenbach
Antrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, das zuständige Amt anzuweisen, dass das Parken mit zwei Reifen, in der Straße "Alt-Erlenbach" auf der Seite mit den ungeraden Hausnummern in Fahrtrichtung erlaubt wird. Dazu soll das Schild Nr. 315 mit entsprechenden Markierungen auf dem Gehweg aufgestellt werden. Die Fläche soll beginnen vor Hausnummer 75 und bis zum Kreuzungsbereich "Neue Fahrt" gelten und dort mit dem entsprechenden Schild Nr. 315 beendet werden. Gleichwohl soll auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite (gerade Hausnummern), dort wo es möglich ist das Parken mit 2 Reifen auf dem Gehweg erlaubt werden.
Begründung
Der Parkdruck auch bei uns in Nieder-Erlenbach wird immer höher. Mittlerweile gibt es Privatpersonen, die sich ans Ordnungsamt hinsichtlich der Parksituation wenden. Um für alle Beteiligten Klarheit zu schaffen, jedoch nicht alle Parkplätze zu streichen, was ein Dilemma für unsere Gewerbetreibenden wäre, würde ein Schild und ausgewiesene Parkplätze in diesem Bereich für Klarheit sorgen.
Beratungsverlauf 1 Sitzung
Einstimmige Annahme