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Fußgängerüberweg vor Am Burghof 5

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Angesichts der Rahmenbedingungen des straßenbaulichen Bestands an besagter Örtlichkeit ist keine vertretbare Möglichkeit gegeben, die Querungssituation zu verbessern. Während vor der Gaststätte "Zum Einhorn" bereits ein Fußgängerüberweg über die ostwärts ablaufende Straße Alt-Bonames angelegt ist (auch weil danach kein Gehweg, sondern nur noch ein Schrammbord vorhanden ist), ist die Situation zur Querung der von Westen zulaufenden Straße "Am Burghof" in der Kurvenlage bei Hausnummer 5, bzw. der Haltestelle, für eine Querung ungeeignet. Sowohl der kaum zur Verfügung stehende Platz in den Seitenräumen, als auch die durch die Kurvenlage beeinträchtigten Sichtbeziehungen lassen die Anlage einer verkehrssicheren Querungshilfe nicht zu. Es würde im Gegenteil eine falsche Sicherheit suggeriert, die der Verkehrssicherheit eher abträglich ist. Zuletzt wurde im in Rede stehenden Bereich zwischen 2016 und 2023 kein einziger Unfall mit Personenschaden polizeilich aufgenommen, so dass objektiv keinerlei Gefahrenlage nachweisbar ist. Der Anregung kann daher nicht entsprochen werden.

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