Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
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A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST
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Betreff: Sinnvolle Nutzung
des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks Der Magistrat hat keine Bedenken
gegen die Aufstellung eines Bücherschrankes in der Eingangshalle des ehemaligen
Rathauses Nieder-Erlenbach. Aus Sicherheitsgründen muss jedoch gewährleistet
sein, dass die Nutzer des Bücherschrankes keinen Zugang zu den genutzten Räumen
des Rathauses haben. Sollte ein Bücherschrank außerhalb des Rathauses im
öffentlichen Raum aufgestellt werden, so ist ein geeigneter Standort mit dem
Magistrat festzulegen. Eine
Finanzierung müsste aus Mitteln des Ortsbeirats erfolgen, da für die
Einrichtung von Bücherschränken keine originären Haushaltsmittel vorhanden
sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 29.10.2013, OM 2595