Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks

Vorlagentyp: OM

Inhalt

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.10.2013, OM 2595 entstanden aus Vorlage: OF 172/13 vom 14.10.2013 Betreff: Sinnvolle Nutzung des ehemaligen Rathauses: Einrichtung eines öffentlichen Bücherschranks Der Magistrat wird aufgefordert, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass ein öffentlicher Bücherschrank, in den Bücher kostenfrei eingestellt und entnommen werden können, in der Eingangshalle des ehemaligen Nieder-Erlenbacher Rathauses aufgestellt werden kann. Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, wird der Magistrat aufgefordert, auf Kosten der Stadt einen wetterfesten und standsicheren Bücherschrank in der Stadtteilmitte (Am Bürgerbrunnen) aufzustellen. Begründung: Der Ortsbeirat hat sich einstimmig für das Aufstellen eines öffentlich zugänglichen Bücherschranks ausgesprochen. Da ein entsprechender Schrank (Kosten: rund 6.000 bis 7.000 Euro) nicht aus dem recht bescheidenen Ortsbeiratsbudget zu realisieren war, befürwortete der Ortsbeirat einstimmig, ein preisgünstigeres Regal-/Schranksystem im Eingangsbereich des ehemaligen Rathauses aufzustellen. Der Zugang zum Bücherfundus soll für die Öffentlichkeit dann ermöglicht werden, wenn die Ehrenbeamten ihre Sprechstunden abhalten. Dies ist praktisch täglich der Fall. Eine Ehrenbeamtin hat sich darüber hinaus bereit erklärt, für die Pflege des Bücherschranks zu sorgen. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger haben bereits Bücher gespendet. Der Ortsbeirat ist der Ansicht, dass ein solches Angebot nicht nur zur Stadtteilkultur beiträgt, sondern auch geeignet ist, mehr Stadtteilleben in dieses kaum genutzte öffentliche Gebäude zu bringen. Seit nunmehr rund einem Jahr ist das zuständige Amt mit diesem Anliegen befasst - ohne dass eine entsprechende Genehmigung ergangen wäre. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 3 Aktenzeichen: 23 22