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Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 397

Betreff: Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg In Ergänzung der Stellungnahme ST 1306 zur OM 4232 verweist der Magistrat auf die Festlegungen des Bebauungsplans, wonach der südliche Teil des Crutzenkirchweg als unversiegelter Fuß- und Radweg erstellt wurde. Gleichwohl hat der Magistrat veranlasst, dass vorhandene schadhafte Stellen im Rahmen laufender Bauunterhaltung bis spätestens zum Herbst dieses Jahres instandgesetzt werden.