Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 29.02.2016, ST 397
Betreff: Ausbau der südliche Teil des Crutzenkirchweges als Fuß- und Radweg In Ergänzung der Stellungnahme ST 1306 zur OM 4232 verweist der Magistrat auf die Festlegungen des Bebauungsplans, wonach der südliche Teil des Crutzenkirchweg als unversiegelter Fuß- und Radweg erstellt wurde. Gleichwohl hat der Magistrat veranlasst, dass vorhandene schadhafte Stellen im Rahmen laufender Bauunterhaltung bis spätestens zum Herbst dieses Jahres instandgesetzt werden.