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Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. In den ohnehin beengten räumlichen Verhältnisse in den genannten Bereichen bieten sich keine Sperrflächen an. Auf Sperrflächen darf weder geparkt oder gehalten werden, noch dürfen diese überfahren werden. Dies würde auch für die Müllfahrzeuge gelten. Poller bieten sich hier aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht an. Die Situation vor Ort rechtfertigt keine über die allgemeinen Vorschriften hinausgehende Beschilderung oder Markierungen, da sich das vorsätzliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden so nicht wirkungsvoll unterbinden lässt. Die genannten Örtlichkeiten werden jedoch im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert.

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