Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST
394
Betreff: Bolzplatz im
Stadtpark Zeilsheim Generell sind
kunststoffbeschichtete Bolzplätze nicht Ausbaustandard in öffentlichen
Grünanlagen. Grundsätzlich wird auf die mit einer Kunststoffbeschichtung
einhergehenden Flächenversiegelung hingewiesen, die - im Gegensatz zum
Standardausbau als Kiesdecke - nicht im Einklang mit einem naturnahen Ausbau
öffentlicher Grünanlagen steht. Im Unterhaltungsbezirk West des Grünflächenamtes
gibt es lediglich in Rödelheim-West einen kunststoffbeschichteten Bolzplatz, da
dieser im Rahmen des dort stattfindenden Quartiersmanagements finanziert wurde.
Mit der Umwandlung eines
bekiesten Bolzplatzes in einen kunststoffbeschichteten Bolzplatz wären
Investitionen in sechsstelliger Höhe verbunden. Auch vor dem Hintergrund der
Haushaltskonsolidierung bedauert der Magistrat, der Anregung zur Modernisierung
des Bolzplatzes nicht entsprechen zu können. Im Stadtpark Zeilsheim gibt es neben den bekiesten
Bolzplätzen am Ausgang Rombergstraße am großen Spielplatz eine Rasenfläche mit
Bolzplatztoren, die als Alternative zur Verfügung steht und ganzjährig
bespielbar ist.
Statt dessen ist beabsichtigt,
die Oberflächenbeschaffenheit sowohl der bekiesten, als auch der
grasbewachsenen Bolzflächen auf Bespielbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls
zu ertüchtigen.
Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2012, OM 1732
Antrag vom
22.10.2017, OF
494/6
Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2355