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Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2013, ST 394 Betreff: Bolzplatz im Stadtpark Zeilsheim Generell sind kunststoffbeschichtete Bolzplätze nicht Ausbaustandard in öffentlichen Grünanlagen. Grundsätzlich wird auf die mit einer Kunststoffbeschichtung einhergehenden Flächenversiegelung hingewiesen, die - im Gegensatz zum Standardausbau als Kiesdecke - nicht im Einklang mit einem naturnahen Ausbau öffentlicher Grünanlagen steht. Im Unterhaltungsbezirk West des Grünflächenamtes gibt es lediglich in Rödelheim-West einen kunststoffbeschichteten Bolzplatz, da dieser im Rahmen des dort stattfindenden Quartiersmanagements finanziert wurde. Mit der Umwandlung eines bekiesten Bolzplatzes in einen kunststoffbeschichteten Bolzplatz wären Investitionen in sechsstelliger Höhe verbunden. Auch vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung bedauert der Magistrat, der Anregung zur Modernisierung des Bolzplatzes nicht entsprechen zu können. Im Stadtpark Zeilsheim gibt es neben den bekiesten Bolzplätzen am Ausgang Rombergstraße am großen Spielplatz eine Rasenfläche mit Bolzplatztoren, die als Alternative zur Verfügung steht und ganzjährig bespielbar ist. Statt dessen ist beabsichtigt, die Oberflächenbeschaffenheit sowohl der bekiesten, als auch der grasbewachsenen Bolzflächen auf Bespielbarkeit zu überprüfen und gegebenenfalls zu ertüchtigen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1732 Antrag vom 22.10.2017, OF 494/6 Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2355