Zeilsheim: Bolzplatz im Stadtpark
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST
287
Betreff: Zeilsheim:
Bolzplatz im Stadtpark Der genannte Bolzplatz wird im
Fachamt unter dem Namen Bolzplatz Bechtenwaldstraße geführt. Die Fläche ist im
Bebauungsplan SW 28a Nr. 1 mit Inkrafttreten am 21.06.1977 als öffentliche
Grünfläche festgesetzt. Der Bereich soll in jedem Fall weiterhin als
öffentliche Grünfläche erhalten bleiben. Ein Bolzplatz ist in diesem Teil
Zeilsheims besonders für die Freizeitgestaltung von älteren Kindern und
Jugendlichen erforderlich und wertvoll. Das zuständige Fachamt erachtet es für sinnvoll,
den Bereich des derzeitigen Bolzplatzes zu ertüchtigen. In diesem Rahmen
soll das große Fußballfeld verkleinert und saniert werden. Neben dem
komprimierten Bolzplatz soll zusätzlich ein Spiel- und Aufenthaltsbereich für
ältere Kinder und Jugendliche errichtet werden. Das Projekt kann über das Programm "Neubau und
Wiederherstellung von Spielanlagen" finanziert werden. Aufgrund der Vielzahl
von Projektanmeldungen und bereits gesetzter Prioritäten sowie personeller
Kapazitätsengpässe, kann derzeit kein Umsetzungstermin genannt werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2017, OM 2355