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Zeilsheim: Bolzplatz im Stadtpark

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 287 Betreff: Zeilsheim: Bolzplatz im Stadtpark Der genannte Bolzplatz wird im Fachamt unter dem Namen Bolzplatz Bechtenwaldstraße geführt. Die Fläche ist im Bebauungsplan SW 28a Nr. 1 mit Inkrafttreten am 21.06.1977 als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Der Bereich soll in jedem Fall weiterhin als öffentliche Grünfläche erhalten bleiben. Ein Bolzplatz ist in diesem Teil Zeilsheims besonders für die Freizeitgestaltung von älteren Kindern und Jugendlichen erforderlich und wertvoll. Das zuständige Fachamt erachtet es für sinnvoll, den Bereich des derzeitigen Bolzplatzes zu ertüchtigen. In diesem Rahmen soll das große Fußballfeld verkleinert und saniert werden. Neben dem komprimierten Bolzplatz soll zusätzlich ein Spiel- und Aufenthaltsbereich für ältere Kinder und Jugendliche errichtet werden. Das Projekt kann über das Programm "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" finanziert werden. Aufgrund der Vielzahl von Projektanmeldungen und bereits gesetzter Prioritäten sowie personeller Kapazitätsengpässe, kann derzeit kein Umsetzungstermin genannt werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2355

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