Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST
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Betreff: Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt
Eschersheim/Zaunstraße Die Ermittlung der Einheitswerte
und gegebenenfalls deren Neufestsetzung bei Grundstücksveränderungen liegen in
der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Der Magistrat kann deshalb keine Aussage zur
Änderung der Einheitswerte machen. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 06.11.2014, V
1158