Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 38
Betreff: Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Die Ermittlung der Einheitswerte und gegebenenfalls deren Neufestsetzung bei Grundstücksveränderungen liegen in der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Der Magistrat kann deshalb keine Aussage zur Änderung der Einheitswerte machen.