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Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 38 Betreff: Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Die Ermittlung der Einheitswerte und gegebenenfalls deren Neufestsetzung bei Grundstücksveränderungen liegen in der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Der Magistrat kann deshalb keine Aussage zur Änderung der Einheitswerte machen. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 06.11.2014, V 1158