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Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 12.01.2015, ST 38

Betreff: Baulandumlegungsvorhaben im Bereich Alt Eschersheim/Zaunstraße Die Ermittlung der Einheitswerte und gegebenenfalls deren Neufestsetzung bei Grundstücksveränderungen liegen in der Zuständigkeit der Finanzverwaltung. Der Magistrat kann deshalb keine Aussage zur Änderung der Einheitswerte machen.