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Kommunale Wärmeplanung

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschieden. Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 19.09.2024, § 5194 (M 118 vom 30.08.2024) wurde der Magistrat beauftragt, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30.06.2026 zur Beschlussfassung vorzulegen. Die kommunale Wärmeplanung ist ein komplexes Vorhaben, das neben einer umfassenden Bestandsanalyse der aktuellen Wärmeversorgung eine intensive Auseinandersetzung mit den lokal verfügbaren Alternativen zur fossil-dominierenden Energieversorgung bedeutet. Hierauf basierend werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um konkret herauszuarbeiten, durch welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Teilbereichen der Kommune eine zukünftige Wärmeversorgung darstellbar ist. Zur Vorbereitung der Wärmeplanung in Frankfurt wurde im Jahr 2023 eine "Konzeptstudie zur Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung in Frankfurt am Main" fertiggestellt, die eine gute Basis ist, den gesetzlichen Auftrag zu erfüllen. Im Rahmen der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung werden nun die Daten und Annahmen aus der Konzeptstudie aktualisiert, mit dem Fernwärme-Transformationsplan der Mainova AG abgeglichen und es wird eine Analyse aller Frankfurter Stadtteile und damit auch der nördlichen Stadtteile erfolgen. In der "Task Force Wärmeplanung" arbeiten Ämter der Frankfurter Verwaltung dezernatsübergreifend zusammen, um gemeinsam mit den Energieversorgern einen Fahrplan für die kommunale Wärmeplanung zu erstellen. In diesem Zusammenhang wird ein begleitender Kommunikationsprozess durchgeführt, um Bürgerinnen und Bürgern die einzelnen Prozessschritte transparent darzulegen und über entsprechende Teilergebnisse zu informieren.