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Kommunale Wärmeplanung geht alle an und braucht Transparenz

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

Nach dem Hessischen Energiegesetz (§ 13) und dem im November 2023 im Bundestag verabschiedeten und am 01.01.2024 in Kraft getretenen Wärmeplanungsgesetz (WPG) muss die Stadt Frankfurt am Main einen unverbindlichen Wärmeplan bis zum 30.06.2026 verabschieden. Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung werden Strategien und Maßnahmen entwickelt, um konkret herauszuarbeiten, durch welche Wärmeversorgungslösungen in welchen Teilbereichen der Kommune eine zukünftige Wärmeversorgung darstellbar ist. Bei der Wärmeplanung handelt es sich um eine unverbindliche, informelle Planung. In Energiewendevierteln soll die Umsetzung von konkreten Wärmeplanungen/Infrastrukturplanungen erprobt werden. Hier sollen durch Bündelung netzbaulicher Aktivitäten in abgegrenzten Pilotgebieten beschleunigte Verfahren zum Ausbau der Energieinfrastruktur für die Umsetzung der Energiewende in Frankfurt am Main entwickelt und angewendet werden. Hieraus gewonnene Erkenntnisse sollen auch der Verbesserung zukünftiger Planungsprozesse dienen. Damit sollen Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur konzentriert und in zeitlich begrenztem Rahmen durchgeführt werden, auch um negative oder störende Auswirkungen für Anwohnende zu minimieren. Ein wesentlicher Baustein der kommunalen Wärmeplanung ist der begleitende Kommunikationsprozess, um Stakeholdern, Bürgerinnen und Bürgern zukünftig die einzelnen Prozessschritte transparent nachvollziehbar darzulegen und über entsprechende Teilergebnisse zu informieren. Eine vergleichbar hohe Bedeutung wird der Kommunikation zur Umsetzung der Wärmewende, beispielsweise in den Energiewendevierteln, zukommen. Auch hier sollen Politik und Bürgerschaft durchgehend, frühzeitig, transparent und nachvollziehbar informiert werden.

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