Umbau der Dondorf-Druckerei für eine Zwischennutzung durch die Schirn
Vorlagentyp: ST Magistrat
Stellungnahme des Magistrats
Zu
- - 4.: Nach abgeschlossener Schadstoffsanierung ist eine Nutzung des
- Obergeschosses der Dondorf-Druckerei wie beim Termin am
- Februar 2025 im Ortsbeirat berichtet erst nach einer Betonsanierung möglich und zulässig. Da eine solche Sanierung nicht nur mit beträchtlichen zusätzlichen Kosten, sondern auch mit erheblicher Lärmentwicklung verbunden wäre, die Schirn Kunsthalle Frankfurt ihren Bürobetrieb in der Dondorfdruckerei aber bereits aufgenommen hat, die Flächen seitens der Schirn nicht benötigt werden und eine solche Maßnahme darüber hinaus für den begrenzten Zeitraum der Zwischennutzung nicht angemessen scheint, plant der Magistrat keine Maßnahmen, um das
- Obergeschoss zu ertüchtigen. Zu 5.: Zu den Planungen des Landes Hessen ist dem Magistrat in diesem Zusammenhang nichts bekannt.