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Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 380 Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad Nach Auswertung der Verkehrszählung vom 09.11.2017 hat sich folgendes ergeben: Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) müssen gewisse Mindestmengen an Fußgänger- und Kfz-Verkehr vorliegen, um einen Fußgängerüberweg (FGÜ) anlegen zu können. So kann ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärke von mindestens 200 Kraftfahrzeugen pro Stunde und mindestens 50 zu Fuß Gehenden pro Stunde in der fußgängerstärksten Stunde eingerichtet werden. Die maximale Verkehrsstärke für einen FGÜ liegt bei 750 Kfz pro Stunde. In dem vom Ortsbeirat genannten Bereich der Trifelsstraße sind es im in der fußgängerstärksten Stunde 35 zu Fuß Gehende und 129 Kfz. Die notwendige Verkehrsstärke für die Einrichtung eines FGÜ gemäß R-FGÜ ist somit nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass keine große Sensibilisierung der Kfz-Fahrenden eintreten wird und es entsprechend häufiger zu gefährlichen Situationen für zu Fuß Gehende kommen könnte. Der FGÜ strahlt für den zu Fuß Gehenden in diesem Fall eine höhere Sicherheit aus, als vermutlich erreicht werden wird. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.08.2017, OM 1965