Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST
380
Betreff: Anbringung eines
Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in
Niederrad Nach Auswertung der
Verkehrszählung vom 09.11.2017 hat sich folgendes ergeben: Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung
von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) müssen gewisse Mindestmengen an Fußgänger-
und Kfz-Verkehr vorliegen, um einen Fußgängerüberweg (FGÜ) anlegen zu
können. So kann ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärke von mindestens 200
Kraftfahrzeugen pro Stunde und mindestens 50 zu Fuß Gehenden pro Stunde in
der fußgängerstärksten Stunde eingerichtet werden. Die maximale Verkehrsstärke
für einen FGÜ liegt bei 750 Kfz pro Stunde. In dem vom Ortsbeirat genannten Bereich der
Trifelsstraße sind es im in der fußgängerstärksten Stunde 35 zu Fuß
Gehende und 129 Kfz. Die notwendige Verkehrsstärke für die Einrichtung eines
FGÜ gemäß R-FGÜ ist somit nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass keine große
Sensibilisierung der Kfz-Fahrenden eintreten wird und es entsprechend häufiger
zu gefährlichen Situationen für zu Fuß Gehende kommen könnte. Der FGÜ strahlt
für den zu Fuß Gehenden in diesem Fall eine höhere Sicherheit aus, als
vermutlich erreicht werden wird. Daher kann der Anregung nicht entsprochen
werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 18.08.2017, OM 1965