Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST
380
Betreff: Verkehr in
Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Zu 1.) Gegenüber der jetzt bereits bestehenden Wohnbebauung
im Geltungsbereich des seit 1989 rechtskräftigen Bebauungsplans 478
"Silogebiet" sind zusätzlich etwa 300 Wohneinheiten zu erwarten. Daraus ergibt
sich ein zusätzlicher Quell- und Zielverkehr in einer Größenordnung von etwa
1.100 Kfz-Fahrten pro Tag. Zu 2.) Das zu erwartende zusätzliche Kfz-Verkehrsaufkommen
ist bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 478 bei der Planung der
Verkehrserschließung des Baugebiets eingeflossen und insbesondere bei der in
der Begründung des Bebauungsplans unter Punkt 4.5 ausdrücklich genannten
Neuplanung der Hunsrückstraße berücksichtigt worden. Diese wurde
zwischenzeitlich realisiert. Seit der damaligen Beschlussfassung zum
Bebauungsplan (1989) haben sich die Verkehrsmengen im übergeordneten
Straßennetz im Einzugsbereich des Bebauungsplans Nr. 478 nicht wesentlich
verändert. Dieses gilt für die Schmalkaldener Straße zwischen der
Hunsrückstraße und der Anschlussstelle "Kelkheim" an die A 66 und für die
übrigen Anbindungen an die B 40 und die A 66 zwischen den Anschluss-Stellen
Hoechster-Farben-Str. und Königsteiner Str. Deshalb ist davon auszugehen, dass die damaligen
Annahmen zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Verkehrserschließung des
Baugebiets nach wie vor gültig sind. Zu 3.) Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplan Nr. 478
wurde die Hunsrückstraße zwischen dem Bahnübergang über die Königsteiner
Eisenbahn und dem Silobad neu hergestellt und in ihrem Verlauf geändert, um
eine Bündelung der Trassen von Straße und Bahn zu erreichen. Seit dem Fahrplanwechsel 2003 werden alle Züge der
Königsteiner Bahn (RB 12) bis zum Frankfurter Hauptbahnhof durchgebunden. Es
bestehen Überlegungen, den Bahnhof Unterliederbach aufzuwerten und das
Fahrtenangebot auf der Königsteiner Bahn zu erhöhen. Zu 4.) Die Ampelanlagen können bei entsprechendem
Verkehrsaufkommen jederzeit in Betrieb genommen werden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 27.11.2012, V 554