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Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 380 Betreff: Verkehr in Hunsrückstraße und Schmalkaldener Straße Zu 1.) Gegenüber der jetzt bereits bestehenden Wohnbebauung im Geltungsbereich des seit 1989 rechtskräftigen Bebauungsplans 478 "Silogebiet" sind zusätzlich etwa 300 Wohneinheiten zu erwarten. Daraus ergibt sich ein zusätzlicher Quell- und Zielverkehr in einer Größenordnung von etwa 1.100 Kfz-Fahrten pro Tag. Zu 2.) Das zu erwartende zusätzliche Kfz-Verkehrsaufkommen ist bei Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 478 bei der Planung der Verkehrserschließung des Baugebiets eingeflossen und insbesondere bei der in der Begründung des Bebauungsplans unter Punkt 4.5 ausdrücklich genannten Neuplanung der Hunsrückstraße berücksichtigt worden. Diese wurde zwischenzeitlich realisiert. Seit der damaligen Beschlussfassung zum Bebauungsplan (1989) haben sich die Verkehrsmengen im übergeordneten Straßennetz im Einzugsbereich des Bebauungsplans Nr. 478 nicht wesentlich verändert. Dieses gilt für die Schmalkaldener Straße zwischen der Hunsrückstraße und der Anschlussstelle "Kelkheim" an die A 66 und für die übrigen Anbindungen an die B 40 und die A 66 zwischen den Anschluss-Stellen Hoechster-Farben-Str. und Königsteiner Str. Deshalb ist davon auszugehen, dass die damaligen Annahmen zur Einschätzung der Leistungsfähigkeit der Verkehrserschließung des Baugebiets nach wie vor gültig sind. Zu 3.) Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplan Nr. 478 wurde die Hunsrückstraße zwischen dem Bahnübergang über die Königsteiner Eisenbahn und dem Silobad neu hergestellt und in ihrem Verlauf geändert, um eine Bündelung der Trassen von Straße und Bahn zu erreichen. Seit dem Fahrplanwechsel 2003 werden alle Züge der Königsteiner Bahn (RB 12) bis zum Frankfurter Hauptbahnhof durchgebunden. Es bestehen Überlegungen, den Bahnhof Unterliederbach aufzuwerten und das Fahrtenangebot auf der Königsteiner Bahn zu erhöhen. Zu 4.) Die Ampelanlagen können bei entsprechendem Verkehrsaufkommen jederzeit in Betrieb genommen werden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 27.11.2012, V 554

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