Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um die
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 06.03.2015, ST 377 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und
Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für
das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige
Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um die Gebäude vor
Luxussanierung zu schützen Zu 1. Der Magistrat wird nach dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung der Milieuschutzsatzung
Westend II und deren öffentlichen Bekanntmachung von den Instrumenten der
Zurückstellung und der vorläufigen Untersagung gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in
Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB Gebrauch machen. Zu 2. Die Liegenschaft Leerbachstraße 92 befindet sich im
Untersuchungsbereich der zukünftigen Erhaltungssatzung Westend II. Nach
Beschluss und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung käme eine
Zurückstellung von Baugesuchen für die Leerbachstraße 92 in Betracht, wenn
bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Entsprechende Planungen sind
nicht bekannt. Es liegt kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Der Leerstand von Wohnraum ist
mittels einer Erhaltungssatzung nicht zu verhindern. Mit Wirkung vom 27. Mai
2004 hat die Hessische Landesregierung das Verbot der Zweckentfremdung von
Wohnraum (auch Leerstand) aufgehoben, so dass dem Magistrat gegenwärtig eine
Handhabe fehlt, um Leerständen von Wohnungen in Frankfurt wirksam
entgegenzuwirken. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Auskunftsersuchen
vom 01.12.2014, V
1183