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Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um die

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 06.03.2015, ST 377 Betreff: Milieuschutzsatzung Westend II: Sicherung und Planung für das Gebiet der Erhaltungssatzung Westend II; Insbesondere für das leer stehende Gebäude in der Leerbachstraße 92 ist eine sofortige Rückstellung von Baugesuchen nach § 15 BAuGB einzuleiten, um die Gebäude vor Luxussanierung zu schützen Zu 1. Der Magistrat wird nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Aufstellung der Milieuschutzsatzung Westend II und deren öffentlichen Bekanntmachung von den Instrumenten der Zurückstellung und der vorläufigen Untersagung gemäß § 172 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 15 Abs. 1 BauGB Gebrauch machen. Zu 2. Die Liegenschaft Leerbachstraße 92 befindet sich im Untersuchungsbereich der zukünftigen Erhaltungssatzung Westend II. Nach Beschluss und Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zur Satzung käme eine Zurückstellung von Baugesuchen für die Leerbachstraße 92 in Betracht, wenn bauliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen. Entsprechende Planungen sind nicht bekannt. Es liegt kein Bauantrag für die Liegenschaft vor. Der Leerstand von Wohnraum ist mittels einer Erhaltungssatzung nicht zu verhindern. Mit Wirkung vom 27. Mai 2004 hat die Hessische Landesregierung das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (auch Leerstand) aufgehoben, so dass dem Magistrat gegenwärtig eine Handhabe fehlt, um Leerständen von Wohnungen in Frankfurt wirksam entgegenzuwirken. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 01.12.2014, V 1183