Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 376
Betreff: Setzen von Pollern hier: Gegenüber der Liegenschaft Buchrainstraße 24 Aufgrund der geringen Gehwegbreite und der daraus resultierenden unzumutbaren Belastung für die Passanten kann der Anregung des Ortsbeirates nicht entsprochen werden. Allerdings wird die Thematik des verkehrswidrigen Parkens in diesem Bereich an die Städtische Verkehrspolizei weitergegeben.