Zukunft der Immobilie Unterlindau 18
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S A C H S T A N D :
Stellungnahme des
Magistrats vom 18.02.2019, ST 374 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Für die vom Ortsbeirat mitgeteilte
Immobilie Unterlindau 18 wurde dem Magistrat bislang kein Verkauf angezeigt.
Sie befindet sich im Geltungsbereich
der Erhaltungssatzung E 3 - Westend. Diese Satzung datiert vom 17.04.1990 und
beruht damit im Gegensatz zu den in den letzten Monaten in Kraft getretenen
Erhaltungssatzungen auf älterem Datenmaterial. Im Rahmen von derzeit laufenden
Verwaltungsgerichtsverfahren gegen bereits ausgeübte Vorkaufsrechte hat sich
gezeigt, dass die Rechtsprechung bei der Prüfung von in diesen Gebieten
ausgeübten Vorkaufsrechten auf einer Aktualisierung der Datengrundlage besteht.
Eine Vorkaufsrechtsausübung ohne die geforderte Überarbeitung der
Datengrundlage wird von den Gerichten für möglicherweise rechtswidrig erachtet.
Die Ausübung bzw. Androhung von Vorkaufsrechten käme für den Magistrat der
Stadt Frankfurt am Main nur in Betracht, wenn er von der Rechtmäßigkeit seines
Handelns und seiner Verwaltungsakte überzeugt ist. Aus diesem Grund hat sich der Magistrat entschieden,
die Datengrundlage der Erhaltungssatzung E 3 - Westend - zu überarbeiten und
bis zum Vorliegen der Ergebnisse auf die weitere Anwendung der
Erhaltungssatzung zur Begründung von Vorkaufsrechten zu verzichten. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 19.02.2018, OM 2751