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Zukunft der Immobilie Unterlindau 18

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 374 Betreff: Zukunft der Immobilie Unterlindau 18 Für die vom Ortsbeirat mitgeteilte Immobilie Unterlindau 18 wurde dem Magistrat bislang kein Verkauf angezeigt. Sie befindet sich im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung E 3 - Westend. Diese Satzung datiert vom 17.04.1990 und beruht damit im Gegensatz zu den in den letzten Monaten in Kraft getretenen Erhaltungssatzungen auf älterem Datenmaterial. Im Rahmen von derzeit laufenden Verwaltungsgerichtsverfahren gegen bereits ausgeübte Vorkaufsrechte hat sich gezeigt, dass die Rechtsprechung bei der Prüfung von in diesen Gebieten ausgeübten Vorkaufsrechten auf einer Aktualisierung der Datengrundlage besteht. Eine Vorkaufsrechtsausübung ohne die geforderte Überarbeitung der Datengrundlage wird von den Gerichten für möglicherweise rechtswidrig erachtet. Die Ausübung bzw. Androhung von Vorkaufsrechten käme für den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main nur in Betracht, wenn er von der Rechtmäßigkeit seines Handelns und seiner Verwaltungsakte überzeugt ist. Aus diesem Grund hat sich der Magistrat entschieden, die Datengrundlage der Erhaltungssatzung E 3 - Westend - zu überarbeiten und bis zum Vorliegen der Ergebnisse auf die weitere Anwendung der Erhaltungssatzung zur Begründung von Vorkaufsrechten zu verzichten. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2751

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