Verhinderung der Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 13.02.2017, ST
373
Betreff: Verhinderung der
Einfahrt von Nichtanliegern in den Riederwald bei Veranstaltungen im Volksbank
Stadion und auf dem Festplatz der Eissporthalle Originäres Aufgabengebiet der
Stadtpolizei-Verkehrssicherheit ist die Kontrolle des ruhenden Verkehrs. Das
Stellen von Posten ist sehr personalintensiv und muss zielgerichtet erfolgen.
Es kann daher grundsätzlich nur zur Durchsetzung von Vollsperrrungen bei
Großveranstaltungen erfolgen. Zudem gestaltet sich die Durchsetzung einer
"Anlieger frei"-Regelung in der Praxis als äußerst schwierig, da
jedes Fahrzeug bei Kontrollen einzeln angehalten und kontrolliert werden muss.
Anlieger ist jeder, der in einer Straße etwas zu erledigen hat, beispielsweise
auch eine Wohnung zu besichtigen oder jemanden zu besuchen. Die Hürden, die die
Rechtsprechung an die Einfahrt in eine solcherart "gesperrte" Straße stellt,
sind sehr niedrig. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass nur sehr wenige
Kraftfahrzeuge abgewiesen werden können, so dass der Personalaufwand in keinem
Verhältnis zum tatsächlichen Erfolg steht. Dem Problem kann auch nicht mit der Ausstellung von
Ausweisen für Anwohnerinnen und Anwohner begegnet werden. Diese können zwar
eine Erleichterung für die Kontrolle sein, allerdings stellt dieser Ausweis
kein Ausschlusskriterium dar. Grund dafür ist, dass auch die
Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ohne Ausweis Anlieger im Sinne
der Straßenverkehrs-Ordnung sind, sofern sie angeben, in der jeweiligen Straße
etwas zu erledigen zu haben. Die Bestreifung und Kontrolle des Riederwalds
erfolgt durch Mitarbeiter der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit im Rahmen der
Streife und insbesondere bei konkreten Bürgerbeschwerden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 07.11.2016, OM 905