Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollie-ren
Vorlagentyp: ST Magistrat
Inhalt
S
A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST
364
Betreff: Abbiegeverbot von
der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig
kontrollie-ren Die Anregung des Ortsbeirats wurde
zum Anlass genommen, am 16.01.2013 im morgendlichen Berufsverkehr eine
Ortsbesichtigung durchzuführen. Im Ergebnis bogen lediglich 19 Fahrzeuge
ordnungswidrig von der Friedberger Landstraße in Richtung Heiligenstockweg ab.
Im gleichen Zeitraum fuhren 217 Fahrzeuge ordnungsgemäß aus Richtung Alte
Frankfurter Straße in den Heiligenstockweg ein. Weitere 10 Fahrzeuge fuhren aus
Richtung Innenstadt kommend über die Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße
in Richtung Heiligenstockweg. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass
zwischen dem Ortsausgang von Bad Vilbel und dem Heiligenstockweg parallel zur
Friedberger Landstraße die Alte Frankfurter Straße verläuft. Von der Alten
Frankfurter Straße aus darf regulär in den Heiligenstockweg eingefahren werden,
da es sich um eine öffentliche Straße ohne Zufahrtsbeschränkung handelt.
Fahrzeugführende können diesen Weg legal nutzen, um die Friedberger Landstraße
zu umfahren. Die geringe
Zahl der sich ordnungswidrig verhaltenden Fahrzeugführer rechtfertigt es aus
Sicht des Magistrat nicht, an der bezeichneten Örtlichkeit mit einem
erheblichen Kontrollaufwand Personal der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit für
ein marginales Ergebnis zu binden. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 27.11.2012, OM 1756