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Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollie-ren

Vorlagentyp: ST Magistrat

Inhalt

S A C H S T A N D : Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 364 Betreff: Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollie-ren Die Anregung des Ortsbeirats wurde zum Anlass genommen, am 16.01.2013 im morgendlichen Berufsverkehr eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Im Ergebnis bogen lediglich 19 Fahrzeuge ordnungswidrig von der Friedberger Landstraße in Richtung Heiligenstockweg ab. Im gleichen Zeitraum fuhren 217 Fahrzeuge ordnungsgemäß aus Richtung Alte Frankfurter Straße in den Heiligenstockweg ein. Weitere 10 Fahrzeuge fuhren aus Richtung Innenstadt kommend über die Lichtsignalanlage Friedberger Landstraße in Richtung Heiligenstockweg. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass zwischen dem Ortsausgang von Bad Vilbel und dem Heiligenstockweg parallel zur Friedberger Landstraße die Alte Frankfurter Straße verläuft. Von der Alten Frankfurter Straße aus darf regulär in den Heiligenstockweg eingefahren werden, da es sich um eine öffentliche Straße ohne Zufahrtsbeschränkung handelt. Fahrzeugführende können diesen Weg legal nutzen, um die Friedberger Landstraße zu umfahren. Die geringe Zahl der sich ordnungswidrig verhaltenden Fahrzeugführer rechtfertigt es aus Sicht des Magistrat nicht, an der bezeichneten Örtlichkeit mit einem erheblichen Kontrollaufwand Personal der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit für ein marginales Ergebnis zu binden. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 27.11.2012, OM 1756