Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollieren
Begründung
Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße regelmäßig kontrollieren Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass das Abbiegeverbot von der Friedberger Landstraße auf die Alte Frankfurter Straße am Heiligenstock regelmäßig und wirkungsvoll im morgendlichen Berufsverkehr kontrolliert wird. Begründung: Das Abbiegeverbot besteht, damit im morgendlichen Berufsverkehr nicht der Durchgangsverkehr auf den Heiligenstock und über Berkersheim ausweicht, um den Stau auf der Friedberger Landstraße zu umgehen. Jedoch nimmt dieser Stau in letzter Zeit wieder erheblich zu, so dass offensichtlich kaum noch Problembewusstsein besteht, dieses Verbot zu überschreiten und doch über den Heiligenstockweg zu fahren. Dadurch hat der Schleichverkehr durch Berkersheim wieder erheblich zugenommen. Es ist deshalb durch regelmäßige Kontrollen im morgendlichen Berufsverkehr sicherzustellen, dass dieses Abbiegeverbot wieder ernst genommen wird.